Friedhöfe - Gebührensatzung
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NW Seite 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juni 2015 (GV NRW Seite 496), und der §§ 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1969 (GV.NW Seite 712 / SGV.NW 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08. September 2015 (GV. NRW. Seite 666), hat der Rat der Gemeinde Hiddenhausen in seiner Sitzung am 15.12.2016 folgende Friedhofsgebührensatzung beschlossen:
§ 1
Gebührenpflicht
Für die Benutzung der Friedhöfe und ihrer Einrichtungen, der Kirchen Hiddenhausen, Oetinghausen und Eilshausen, sowie für sonstige Leistungen der Gemeinde Hiddenhausen gemäß der Satzung für die Friedhöfe der Gemeinde Hiddenhausen werden Gebühren nach dieser Satzung und des anliegenden Gebührentarifs, der Bestandteil dieser Satzung ist, erhoben.
§ 2
Gebührenschuldner
Zur Zahlung der Gebühren ist der Antragsteller oder derjenige verpflichtet, in dessen Interesse die Benutzung der Friedhöfe und ihrer Einrichtungen sowie der Kirchen Hiddenhausen, Oetinghausen und Eilshausen erfolgt, oder der die gebührenpflichtige Handlung bewirkt. Mehrere Personen haften als Gesamtschuldner.
§ 3
Gebührenzahlung
1) Über die Festsetzung der Gebühr ist ein förmlicher Bescheid zu erteilen.
2) Die Gebührenpflicht entsteht mit Beginn der Inanspruchnahme der gemeindlichen Einrichtungen oder sonstigen Leistungen der Gemeinde oder mit dem Erwerb von Nutzungsrechten an Grabstätten für die gesamte Grabnutzungszeit.
3) Die Gebühren sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides fällig. Rückständige Gebühren werden im Verwaltungsvollstreckungsverfahren eingezogen. Auf Antrag kann die Gebühr gestundet, erlassen oder ermäßigt werden.
4) Die Gebührenschuldner haben der Friedhofsverwaltung für die Berechnung der Gebühren richtige und vollständige Angaben zu machen.
§ 4
Schlussbestimmungen
1) Diese Gebührensatzung tritt am 01.01.2017 in Kraft.
Mit dem gleichen Tage tritt die Gebührensatzung für die Friedhöfe der Gemeinde Hiddenhausen vom 21.03.2013 außer Kraft.
Hiddenhausen, den 15.12.2016
Gemeinde Hiddenhausen
Der Bürgermeister
gez. Rolfsmeyer
Gebührentarif
zur Gebührensatzung für die Friedhöfe der Gemeinde Hiddenhausen vom 15.12.2016
Gemäß § 1 der Gebührensatzung für die Friedhöfe der Gemeinde Hiddenhausen werden die Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe, ihrer Einrichtungen, der Kirchen
Hiddenhausen, Oetinghausen und Eilshausen sowie für die sonstigen Leistungen der Gemeinde wie folgt festgesetzt.
1. | Nutzungsgebühren für Wahlgräber | |
1.1 | Wahlgrab für Erd- und Urnenbestattungen je Grabstelle (für 30-jährige Nutzungszeit) | 1.160,00 € |
1.1.1 | Kinderwahlgrab – Verstorbene bis 5 Jahre (für 20-jährige Nutzungszeit) | 773,00 € |
1.2 | Urnengrab (für 30-jährige Nutzungszeit) | 828,00 € |
1.3 | Erneuerungsgebühr Für die Verlängerung der Nutzungszeit um weitere 30 Jahre ist der gleiche Satz zu zahlen. |
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1.4 | Verlängerungsgebühr Überschreitet bei einer Belegung oder Wiederbelegung von Wahlgräbern die Ruhezeit die noch laufende Nutzungszeit, so ist für die zur Wahrung der Ruhezeit notwendigen Jahre für sämtliche Wahlgrabstellen die Verlängerungsgebühr zu entrichten. Sie ist auf der Grundlage der Erneuerungsgebühr nach der Zahl der notwendigen Jahre anteilig zu berechnen. Kürzere Zeiträume als ein Jahr sind mit jeweils einem Zwölftel der Jahresgebühr für die Verlängerung der Nutzungsrechte pro angefangenen Monat zu entgelten. |
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1.5 | Urnenstelengrab (für 30-jährige Nutzungszeit) | 1.657,00 € |
1.6 | Urnenhain (für 30-jährige Nutzungszeit) | 1.657,00 € |
1.7 | Gemeinschaftsgrabanlage Erdbestattungen (für 30-jährige Nutzungszeit) | 5.139,00 € |
1.8 | Gemeinschaftsgrabanlage Urnen (für 30-jährige Nutzungszeit) | 2.652,00 € |
2. | Nutzungsgebühren für Reihengräber (für die Dauer der Ruhefrist) | |
2.1 | Anonyme Erdbestattungen (für 30 jährige Nutzungszeit) | 1.657,00 € |
2.2 | Anonyme Urnenbestattungen (für 30 jährige Nutzungszeit) | 1.326,00 € |
2.3 | Rasengrabfelder für Erdbestattungen (für 30 jährige Nutzungszeit) | 1.657,00 € |
2.4 | Rasengrabfelder für Urnenbestattungen (für 30 jährige Nutzungszeit) | 1.326,00 € |
3. | Bestattungsgebühren | |
Für die Beisetzung in Wahl- und Reihengräbern. Die Leistungen hierfür sind:
Für die Bestattung in der Gemeinschaftsgrabanlage zusätzlich:
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3.1 | Verstorbene über 5 Jahre | 536,00 € |
3.2 | Verstorbene bis zu 5 Jahren | 345,00 € |
3.3 | Totgeburten | 321,00 € |
3.4 | Urnen | 298,00 € |
3.5 | Gemeinschaftsgrabanlage Erdbestattungen | 927,00 € |
3.6 | Gemeinschaftsgrabanlage Urnen | 390,00 € |
4. | Benutzungsgebühren | |
4.1 | Benutzung der Friedhofskapelle | 389,00 € |
4.2 | Benutzung der Leichenkammern pro Tag | 51,00 € |
4.3 | Benutzung der Kirchen Oetinghausen, Hiddenhausen und Eilshausen | 389,00 € |
5. | Gebühren für Um- und Ausbettungen | |
5.1 | Umbettungen auf demselben oder in einem anderen gemeindeeigenen Friedhof für Verstorbene über 5 Jahre | 1.126,00 € |
5.2 | für Verstorbene bis zu 5 Jahren | 511,00 € |
5.3 | Ausgraben einer Leiche für eine Obduktion und Wiederbestattung bei einem Verstorbenen über 5 Jahre | 793,00 € |
5.4 | bei einem Verstorbenen bis zu 5 Jahren | 409,00 € |
5.5 | Ausgraben einer Leiche zum Zwecke der Beisetzung auf einem anderen Friedhof bei einem Verstorbenen über 5 Jahre | 793,00 € |
5.6 | bei einem Verstorbenen bis zu 5 Jahren | 409,00 € |
5.7 | Ausgraben einer Urne und Wiederbestattung auf demselben oder einem anderen gemeindeeigenen Friedhof | 366,00 € |
5.8 | Ausgraben einer Urne zwecks Überführung nach einem anderen Friedhof | 314,00 € |
6. | Zuschlag für Bestattungen außerhalb der Dienstzeit des Friedhofspersonals | |
Für Bestattungen an Sonn- und Feiertagen, an Samstagen und außerhalb der Dienstzeit des Friedhofspersonals ist zu den Gebühren zu Nr. 3.1 bis 3.6 ein Zuschlag von 40 % zu zahlen; für Bestattungen an Samstagen, jedoch nicht wenn der dem Sonntag folgende Werktag ein gesetzlicher Feiertag ist. An Werktagen gelten Bestattungen als außerhalb der Dienstzeit, wenn mit der Bestattung nach 14.00 Uhr begonnen wird. | ||
7. | Verwaltungsgebühren | |
Erteilung einer Erlaubnis zum Aufstellen von Grabmälern (stehende und liegende) auf Wahl- und Reihengräbern je Grabmal. | 74,00 € | |
8. | Sonstige Gebühren | |
8.1 | Installation einer Grabplatte auf einem Rasengrab inklusive Stein | 696,00 € |
8.2 | Installation einer Grabplatte auf einen Rasenurnengrab inklusive Stein | 612,00 € |
8.3 | Installation eine Gedenksteines im Urnenhain inklusive Stein | 635,00 € |
8.4 | Jährliche Grabpflegepauschale bei Rückgabe eines Nutzungsrechtes vor Ablauf der Ruhezeit | |
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50,00 € | |
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47,00 € |
Dieser Gebührentarif tritt am 01.01.2017 in Kraft.
Hiddenhausen, den 15.12.2016
Gemeinde Hiddenhausen
Der Bürgermeister
gez. Rolfsmeyer