Kinderreisepass
Beantragung eines Kinderreisepasses
Ein Kinderreisepass kann direkt ausgestellt werden. Die Erstausstellung erfolgt für 6 Jahre.
Die ausgestellten Kinderreisepässe können vor Ablauf der Gültigkeit bis zum 12. Lebensjahr verlängert werden.
Bei der Beantragung ist die Anwesenheit des Kindes erforderlich!
Der Kindereisepass ist ab dem 10. Lebensjahr eigenhändig vom Kind zu unterschreiben. Zur Ausstellung ist die Einwilligungserklärung der Sorgeberechtigten erforderlich.
Information zum SorgerechtBei verheirateten Eltern:
- Bei Eheleuten sind beide Eltern sorgeberechtigt und müssen somit bei der Beantragung von Kinderreisepässen, Personalausweisen (wenn das Kind unter 16 ist) und bei der Beantragung von Reisepässen (Kind unter 18 Jahren), persönlich bei uns vorsprechen.
Verheiratete, aber dauernd getrennt lebende Eltern:
- Bei Eheleuten, die getrennt leben und noch beide das Sorgerecht haben, gilt diese Vorschrift auch.
Geschiedene Eltern:
- Bei geschiedenen Eltern, mit gemeinsamer Sorge, gilt die o. g. Vorschrift auch.
Sorgerechtsbeschluß:
- Ist nur ein Elternteil sorgeberechtigt, muss er/sie dies nachweisen und uns den rechtskräftigen Sorgerechtsbeschluß im Original vorlegen. Die sorgeberechtigte Person kann daraufhin den Reisepass für das Kind (für den Personalausweis und den Reisepass, muss das Kind auch anwesend sein) alleine beantragen.
Wenn sich ein sorgeberechtigter Partner im Ausland oder in einer anderen Stadt im Inland befindet:
- Sollte es einem sorgeberechtigten Partner nicht möglich sein, bei uns vorbeizukommen, da er sich im Ausland oder in einer anderen Stadt in Deutschland befindet, so kann er eine formlose Einverständniserklärung schreiben. Diese Erklärung sollte den Namen und das Geburtsdatum des Kindes enthalten und erklärt werden, dass er / sie mit der Beantragung / Verlängerung einverstanden ist. Die Unterschriftsbeglaubigung kann entweder von einer Behörde oder von einem Rechtsanwalt und Notar vorgenommen werden. Mit diesem Schreiben kann dann die andere sorgeberechtigte Person einen Kinderreisepass beantragen.
Bei Vormundschaft:
- Besteht eine Vormundschaft durch das Jugendamt oder eine benannte Person, muss eine Bescheinigung darüber vorgelegt werden.
Bei der Antragstellung brauchen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
- die Geburtsurkunde des Kindes
- den alten Kinderreisepass
- ein aktuelles Lichtbild entsprechend der verbindlichen Foto-Mustertafel
- Einwilligungserklärung
- das Kind muss bei der Beantragung muss das Kind anwesend sein
Gebühren
- Die Gebühr für den Kinderreisepass beträgt 13,00 €, die Verlängerung oder Änderung 6,00 €.
Wenn der Reisepass abholbereit ist, werden Sie schriftlich von uns benachrichtigt. Sie können sich auch im Internet sich über den Bearbeitungsstatus des Passes informieren.