28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hiddenhausen zur Darstellung einer Wohnbaufläche westlich der Bünder Straße -L 545- und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. Ei 21 »Wohn- und Mischgebiet südwestlich der Bünder Straße -L 545- zwischen Bünder Straße 415 (Autohandel) und Bachstraße« im Parallelverfahren
Öffentliche Bekanntmachung
28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hiddenhausen zur Darstellung einer Wohnbaufläche westlich der Bünder Straße -L 545- und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. Ei 21 „Wohn- und Mischgebiet südwestlich der Bünder Straße -L 545- zwischen Bünder Straße 415 (Autohandel) und Bachstraße“ im Parallelverfahren
Wiederholte öffentliche Auslegung der Entwürfe nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
Die Gemeinde Hiddenhausen hat am 11.09.2017 aufgrund des § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I Seite 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.07.2017 (BGBl. I Seite 2808) beschlossen, im Rahmen der 28. Änderung die Darstellung des Flächennutzungsplanes für den Bereich westlich der Bünder Straße -L 545- von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Wohnbaufläche“ zu ändern und im Parallelverfahren den Bebauungsplan Nr. Ei 21 „Wohn- und Mischgebiet südwestlich der Bünder Straße -L 545- zwischen Bünder Straße 415 (Autohandel) und Bachstraße“ aufzustellen.
Der vorstehende Beschluss wurde am 27.09.2017 öffentlich bekannt gemacht.
Das Aufstellungsverfahren war einschließlich des Feststellungsbeschlusses und des Satzungsbeschlusses durch den Rat der Gemeinde Hiddenhausen durchgeführt worden.
Die Bezirksregierung Detmold hat im Anschluss die Genehmigung nach § 6 BauGB nicht erteilt, da nach dortiger neuer Rechtsauffassung der Text einer öffentlichen Bekanntmachung im Aufstellungsverfahren formell nicht mehr als hinreichend angesehen worden ist. Der letzte Verfahrensschritt ist aus dem Grund zu wiederholen.
Eine inhaltliche Änderung der Verfahrensunterlagen ist nicht erfolgt.
Der Bereich für die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes ist in dem nachstehenden Übersichtsplan durch eine unterbrochene schwarze Linie gekennzeichnet.
Die Grenzen des Geltungsbereiches des vorgenannten Bebauungsplanes sind in dem nachstehenden Übersichtsplan durch eine unterbrochene schwarze Linie gekennzeichnet.
Die Gemeinde Hiddenhausen hat am 30.09.2021 den Feststellungs- und Satzungsbeschluss aufgehoben und beschlossen, die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung und den Bebauungsplan Nr. Ei 21 „Wohn- und Mischgebiet südwestlich der Bünder Straße -L 545- zwischen Bünder Straße 415 (Autohandel) und Bachstraße“ einschließlich Begründung wiederholt nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Es liegen umweltbezogene Informationen zu folgenden Schutzgütern vor:
Mensch, Gesundheit, Bevölkerung |
Begründung zu Bebauungsplan Nr. Ei 21, Umweltbericht, Schalltechnische Untersuchung, Stellungnahme Kreis Herford und Straßen NRW |
Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Natura 2000-Gebiete |
Begründung zur 28. Flächennutzungsplanänderung, Artenschutzbeitrag, Umweltbericht |
Boden, Fläche |
Begründung zur 28. Flächennutzungsplanänderung, Umweltbericht |
Wasser |
Begründung zur 28. Flächennutzungsplanänderung, Umweltbericht, Stellungnahme Kreis Herford |
Luft, Klima |
Umweltbericht |
Landschaft |
Begründung zur 28. Flächennutzungsplanänderung, Umweltbericht |
Kultur |
Umweltbericht |
Der Entwurf der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich der Begründung und des Bebauungsplanes Nr. Ei 21 einschließlich der Begründung, der Artenschutzbeitrag und der Umweltbericht incl. Anlagen sowie die schalltechnische Untersuchung zu den ausgehenden Geräuschimmissionen des Verkehrs auf das Plangebiet des Büros Akus, Bielefeld sowie die bisher eingegangenen Stellungnahmen und deren Abwägungsvorschläge werden nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
28.10.2021 bis 29.11.2021 einschließlich
im Rathaus der Gemeinde Hiddenhausen, Amt für Gemeindeentwicklung, Rathausstraße 1, 32120 Hiddenhausen, Zimmer 21, während der Dienststunden (montags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, dienstags und donnerstags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, mittwochs und freitags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr) für jeden zur Einsicht öffentlich ausgelegt.
Die Unterlagen können während der Offenlegung eingesehen werden. Auf die Möglichkeit zur Einsichtnahme auf der Homepage der Gemeinde Hiddenhausen unter www.hiddenhausen.de/Ei21 und über eine zentrale Internetseite des Landes NRW https://www.bauleitplanung.nrw.de wird hingewiesen.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB unberücksichtigt bleiben können.
Gem. § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Hiddenhausen, den 13.10.2021
Veröffentlicht am: 20.10.2021 gez. Hüffmann
Öffentliche Bekanntmachung
28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hiddenhausen zur Darstellung einer Wohnbaufläche westlich der Bünder Straße -L 545- und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. Ei 21 „Wohn- und Mischgebiet südwestlich der Bünder Straße -L 545- zwischen Bünder Straße 415 (Autohandel) und Bachstraße“ im Parallelverfahren
Wiederholte öffentliche Auslegung der Entwürfe nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
Die Gemeinde Hiddenhausen hat am 11.09.2017 aufgrund des § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I Seite 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.07.2017 (BGBl. I Seite 2808) beschlossen, im Rahmen der 28. Änderung die Darstellung des Flächennutzungsplanes für den Bereich westlich der Bünder Straße -L 545- von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Wohnbaufläche“ zu ändern und im Parallelverfahren den Bebauungsplan Nr. Ei 21 „Wohn- und Mischgebiet südwestlich der Bünder Straße -L 545- zwischen Bünder Straße 415 (Autohandel) und Bachstraße“ aufzustellen.
Der vorstehende Beschluss wurde am 27.09.2017 öffentlich bekannt gemacht.
Das Aufstellungsverfahren war einschließlich des Feststellungsbeschlusses und des Satzungsbeschlusses durch den Rat der Gemeinde Hiddenhausen durchgeführt worden.
Die Bezirksregierung Detmold hat im Anschluss die Genehmigung nach § 6 BauGB nicht erteilt, da nach dortiger neuer Rechtsauffassung der Text einer öffentlichen Bekanntmachung im Aufstellungsverfahren formell nicht mehr als hinreichend angesehen worden ist. Der letzte Verfahrensschritt ist aus dem Grund zu wiederholen.
Eine inhaltliche Änderung der Verfahrensunterlagen ist nicht erfolgt.
Der Bereich für die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes ist in dem nachstehenden Übersichtsplan durch eine unterbrochene schwarze Linie gekennzeichnet.
Die Grenzen des Geltungsbereiches des vorgenannten Bebauungsplanes sind in dem nachstehenden Übersichtsplan durch eine unterbrochene schwarze Linie gekennzeichnet.
Die Gemeinde Hiddenhausen hat am 30.09.2021 den Feststellungs- und Satzungsbeschluss aufgehoben und beschlossen, die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung und den Bebauungsplan Nr. Ei 21 „Wohn- und Mischgebiet südwestlich der Bünder Straße -L 545- zwischen Bünder Straße 415 (Autohandel) und Bachstraße“ einschließlich Begründung wiederholt nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Es liegen umweltbezogene Informationen zu folgenden Schutzgütern vor:
Mensch, Gesundheit, Bevölkerung |
Begründung zu Bebauungsplan Nr. Ei 21, Umweltbericht, Schalltechnische Untersuchung, Stellungnahme Kreis Herford und Straßen NRW |
Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Natura 2000-Gebiete |
Begründung zur 28. Flächennutzungsplanänderung, Artenschutzbeitrag, Umweltbericht |
Boden, Fläche |
Begründung zur 28. Flächennutzungsplanänderung, Umweltbericht |
Wasser |
Begründung zur 28. Flächennutzungsplanänderung, Umweltbericht, Stellungnahme Kreis Herford |
Luft, Klima |
Umweltbericht |
Landschaft |
Begründung zur 28. Flächennutzungsplanänderung, Umweltbericht |
Kultur |
Umweltbericht |
Der Entwurf der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich der Begründung und des Bebauungsplanes Nr. Ei 21 einschließlich der Begründung, der Artenschutzbeitrag und der Umweltbericht incl. Anlagen sowie die schalltechnische Untersuchung zu den ausgehenden Geräuschimmissionen des Verkehrs auf das Plangebiet des Büros Akus, Bielefeld sowie die bisher eingegangenen Stellungnahmen und deren Abwägungsvorschläge werden nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
28.10.2021 bis 29.11.2021 einschließlich
im Rathaus der Gemeinde Hiddenhausen, Amt für Gemeindeentwicklung, Rathausstraße 1, 32120 Hiddenhausen, Zimmer 21, während der Dienststunden (montags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, dienstags und donnerstags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, mittwochs und freitags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr) für jeden zur Einsicht öffentlich ausgelegt.
Die Unterlagen können während der Offenlegung eingesehen werden. Auf die Möglichkeit zur Einsichtnahme auf der Homepage der Gemeinde Hiddenhausen unter www.hiddenhausen.de/Ei21 und über eine zentrale Internetseite des Landes NRW https://www.bauleitplanung.nrw.de wird hingewiesen.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB unberücksichtigt bleiben können.
Gem. § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Hiddenhausen, den 13.10.2021
Veröffentlicht am: 20.10.2021 gez. Hüffmann