Gewerbezentralregisterauszug
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister (GZR) ist ein "gewerberechtliches Führungszeugnis", aus dem hervorgeht, ob eine juristische Person oder eine Einzelperson schon einmal gegen gewerberechtliche Bestimmungen verstoßen hat.
Der Auszug wird zur Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit verlangt, bevor ein erlaubnispflichtiges Gewerbe (zum Beispiel Gaststättenbetrieb oder Maklertätigkeit) genehmigt wird.
Zentralregisterauszüge müssen persönlich beantragt werden. Nur bei juristischen Personen ist in Ausnahmefällen eine schriftliche Antragstellung möglich. Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage der jeweiligen Originale. Bei schriftlicher Beantragung sind jedoch entsprechende Kopien beizufügen.
Die Gebühr für den Gewerbezentralregisterauszug beträgt 13,00 Euro.
Für die Antragstellung bringen Sie bitte zur Legitimation Ihren Personalausweis mit.