Energiepass
Bis heute liegen den meisten Mietern und Immobilienbesitzern keine Informationen über den energetischen Standard ihrer Wohnung bzw. ihres Hauses vor.
Die Eigentümer*Innen von bestehenden Gebäuden können zwischen einem „Bedarfs“- und einem „Verbrauchsausweis“ wählen. Diese Wahlfreiheit gilt für unsanierte ältere Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten noch für eine Übergangsfrist. Beim Neubau und bei größeren baulichen Änderungen ist grundsätzlich nur noch der Bedarfsausweis zulässig.
Beim Bedarfsausweis werden wichtige Informationen zum energetischen Zustand eines Gebäudes zusammengestellt. Aus den verschiedenen Daten werden Energiekennwerte ermittelt, die die energetische Güteklasse eines Hauses dokumentieren.
Beim Verbrauchsausweis erfolgt die Einordnung des Gebäudes mit Hilfe eines Energieverbrauchkennwertes, der aus dem Energieverbrauch von drei aufeinanderfolgenden Jahren für die Beheizung und wahlweise auch für die Warmwasserbereitung ermittelt wird. Hierbei werden auch Klima, Witterung und mögliche Leerstände rechnerisch berücksichtigt.
Weitere Informationen erhalten Sie beim im Internet unter
www.energieagentur.nrw.de oder www.schornsteinfeger-owl.de/energiepass/