Grundsteuern
Die Eigentümer der Grundstücke in der Gemeinde Hiddenhausen werden zur Leistung der Grundsteuer herangezogen.
Rechtliche Grundlage hierfür ist das Grundsteuergesetz. Die Grundsteuer wird wie folgt ermittelt:
- Zunächst stellt das Finanzamt Herford für jedes Grundstück einen Einheitswert fest. Hieraus ergibt sich der Grundsteuermessbetrag. Es erteilt den Einheitswert- und Grundsteuermessbescheid (Grundlagenbescheid).
Die Gemeinde Hiddenhausen setzt durch den Steuerbescheid (Folgebescheid) die Grundsteuer fest, indem sie den Steuermessbetrag und den durch den Rat der Gemeinde Hiddenhausen beschlossenen Hebesatz; derzeit 450 % für die Grundsteuer B und 221 % für die Grundsteuer A anwendet. - Ereignisse, welche die Höhe der Grundsteuer beeinflussen könnten (zum Beispiel Grundstücksteilungen, Neubauten, Gebäudeabrisse) sind dem Finanzamt Herford, Bewertungsstelle, Wittekindstraße 5, 32051 Herford anzuzeigen.
- Gemäß den Bestimmungen des Bewertungsgesetzes werden Einheitswert und Messbetrag auf den 1. Januar des Folgejahres den Veränderungen angepasst , weil die Grundsteuer als Jahressteuer ausgestaltet ist.
- In Fällen eines Eigentumswechsels wird ebenfalls zunächst das Finanzamt tätig, das heißt, es wird eine sogenannte Zurechnungsfortschreibung erfolgen. Jedoch auch mit dem Stichtag 1.01. des auf den Eigentumswechsel folgenden Jahres.
- Bei einer Veräußerung des Objektes ist es ratsam, sich an den unten genannten Ansprechpartner zu wenden. Er kann klären, ob der neue Eigentümer schon vor der Zurechnungsfortschreibung unter Entlastung des bisherigen Eigentümers im laufenden Jahr zur Zahlung der Steuer und Abgaben herangezogen werden kann. Allerdings unter der Voraussetzung, dass sich die Kaufvertragsparteien über den Übergang der Zahlungsverpflichtung einig sind.
Die Grundbesitzabgaben sind je zu einem Viertel des Jahresbeitrages am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines jeden Jahres zu entrichten. Werden Nachzahlungen für zurückliegende Zeiträume festgesetzt, werden diese einen Monat nach Bekanntgabe des Heranziehungsbescheides fällig.
Das Formular für die Erteilung eines Lastschrift-Mandates (früher Einzugsermächtigung) finden Sie in unserem Formularpool (Formulare - online).