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Lärm kann krank machen

Um störenden Lärm zu minimieren, gelten in der Gemeinde Hiddenhausen feste Regeln. Weitere Informationen finden Sie unter anderem auf der Internetseite www.umwelt.nrw.de

Regelungen in der Gemeinde Hiddenhausen im Überblick:
 Betriebszeiten    Uhrzeit (ab)        
     0  7  9  13  15  17 19 20 24
Für alle Geräte und Maschinen außer Werktags                  
Rasenmäher mit Verbrennungsmotor, Hacken, Klopfen, Hämmern, Sägen, Bohren, Schleifen, Fräsen, Schreddern                    

Freischneider, Grastrimmer, Laubsauger, Laubbläser

                   
Für alle Geräte und Maschinen Sonn- und Feiertags                  

   

Wer hilft Ihnen bei Lärmbeschwerden?

Das Amt für Umwelt – Telefon: 05221 964-130 – wird bei von personenbezogenen Lärmbeschwerden tätig.

Sollte das Amt für Umwelt oder das Amt für Ordnung nicht erreichbar sein, können Sie sich natürlich auch an die Polizei – Telefon 05221 888-0 – wenden.

Gibt es eine besonders geschützte Mittagsruhezeit?

Nein.

Eine besonders geschützte Mittagsruhezeit gibt es in Hiddenhausen nicht. Nehmen Sie bitte dennoch Rücksicht auf Ihre Nachbarn.

Wann beginnt die Nachtruhe?

Die Nachtruhe beginnt um 22:00 Uhr und endet um 6:00 Uhr.

In dieser Zeit sind alle Betätigungen verboten, die geeignet sind, die Nachtruhe zu stören – siehe § 9 des Landesimmissionsschutzgesetz.

Wann darf Rasen gemäht werden?

Elektrorasenmäher dürfen Sie in Wohngebieten grundsätzlich von montags bis samstags in der Zeit von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr benutzen, Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren nur bis 19:00 Uhr.

Ebenso dürfen Sie nach 19:00 Uhr keinen Lärm durch Hacken, Klopfen, Hämmern, Sägen, Bohren, Schleifen, Fräsen oder Schreddern verursachen.

Bitte beachten Sie:
An Sonn- und Feiertagen dürfen keine lärmverursachenden Arbeiten durchgeführt werden.

In welcher Zeit dürfen Renovierungsarbeiten vorgenommen werden?

Private Renovierungsarbeiten können Sie in der Zeit von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr durchführen.

Bitte beachten Sie:
An Sonn- und Feiertagen dürfen keine lärmverursachenden Arbeiten durchgeführt werden.

Darf man alle Geräte in der Mittagszeit benutzen?

Nein.

Freischneider, Grastrimmer, Laubsauger und Laubbläser dürfen Sie nur in der Zeit von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 15:00 bis 17:00 Uhr benutzen.

Was tun, wenn die Nachbarskinder zu laut spielen?

In § 3 Absatz 4 Landesimmissionsschutzgesetz NRW heißt es:

„Von Kindern ausgehende Geräusche sind notwendige Ausdrucksform kindlicher Entfaltung, die in der Regel als sozialadäquat zumutbar sind.“

Daher müssen die Geräusche von Kindern geduldet werden.

Die Tiere des Nachbarn sind zu laut!

Grundsätzlich sind Tiere so zu halten, dass sie die Nachbarn nicht mehr als geringfügig belästigen.

Inwiefern dies jeweils zutrifft, muss im Einzelnen begutachtet werden.

Was ist bei sonstigem Freizeitlärm zu beachten?

Für Musik, Partys oder ähnliches gilt:

  • Jede Tätigkeit mit besonderer Lärmentwicklung ist während der allgemeinen Ruhezeit zu unterlassen.
  • Radio- und Fernsehgeräte etc. sollten auf Zimmerlautstärke abgespielt werden. Auch sollten Gäste einer privaten Feier die Nachtruhe berücksichtigen.
  • Es hilft immer, wenn man vor einer Feier mit den Nachbarn spricht. Gegenseitige Rücksichtnahme ist oft der Schlüssel zu gutem Zusammenleben!

Wo sind diese Regelungen zu finden?

  • Die Vorgaben unter anderem zum zeitlichen Umgang mit Geräten finden sich in § 7 Abschnitt 3 der 32. Verordnung des Bundesimmissionsschutzgesetz und § 11 der ordnungsbehördlichen Verordnung der Gemeinde Hiddenhausen.
  • Grundsätzlich gilt es, unzulässigen und vermeidbaren Lärm zu unterlassen. In § 117 (1) Ordnungswidrigkeitengesetz heißt es: „Ordnungswidrig handelt, wer Lärm erzeugt, der erheblich belästigt und die Gesundheit von Nachbarn schädigt“.
  • Weitere Grundlagen finden Sie im Landesimmissionsschutzgesetz NRW und in der ordnungsbehördlichen Verordnung der Gemeinde Hiddenhausen.


 

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