Namenserklärungen
Ein verwitweter oder geschiedener Ehegatte kann durch Erklärung seinen Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen, den er bis zur Bestimmung des Ehenamens geführt hat.
Folgende Unterlagen benötigen wir von Ihnen für die Änderung:
- eine aktuelle, beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Ehe oder eine Eheurkunde mit Auflösungsvermerk
- Ihren Personalausweis oder Reisepass
- Spätaussiedler sowie eingebürgerte deutsche Staatsangehörige können eine Namenserklärung abgeben.