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Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der Gemeindeverwaltung Hiddenhausen

Familienfreundliches Unternehmen Gemeinde Hiddenhausen - was bedeutet das konkret

Die Gemeinde Hiddenhausen ist eine kreisangehörige Kommune mit sechs ehemals selbstständigen Ortsteilen und ca. 20.000 Einwohner*innen und engagiert sich seit zwei Jahrzehnten im Bereich der Kinder-, Jugend- und Familienförderung.

Das bis heute gültige Leitbild „Wir sind sozial engagiert, mitarbeiterfreundlich und interessiert an Weiterbildung“ hat die Gemeinde 1996 entwickelt und kontinuierlich mit Leben gefüllt.

Seit Anfang der 90’er Jahre beteiligt sich die Gemeinde Hiddenhausen aktiv in Arbeitskreisen und Netzwerken auf Kreisebene zur Verbesserung der Vereinbarung von Beruf und Familie und zwar nicht nur als Gemeinde nach außen, sondern auch in ihrer Eigenschaft als Arbeitgeber von ca. 154 Beschäftigten (davon 99 weibliche) nach innen. Die Gemeinde Hiddenhausen ist ein Arbeitgeber, der sich durch ein hohes Maß an Partizipation der Mitarbeiter, des Personalrates und der Gleichstellungsstelle auszeichnet.
Nachdem zunächst die Kinderbetreuung und deren Vereinbarkeit mit dem Beruf im Fokus stand, unterstützt und initiiert die Gemeinde Hiddenhausen seit einigen Jahren vermehrt das betriebliche Gesundheitsmanagement und familienunterstützende Angebote im Pflegebereich.

Partizipation der Mitarbeiter
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind der Dreh- und Angelpunkt aller Ansätze zur familienfreundlichen Personalpolitik in der Gemeinde Hiddenhausen. Das Engagement der Beschäftigten als Expert*innen in eigener Sache ist Voraussetzung für den Erfolg. Deshalb sind die Prozesse in der Schaffung einer familienfreundlichen Arbeitsatmosphäre weiterhin partizipativ angelegt.

Förderung der Nachhaltigkeit
Mit dem vorliegenden Wettbewerbsbeitrag zeigen wir eine nachhaltige Entwicklung der familienfreundlichen Personalpolitik in der Gemeinde Hiddenhausen, die bereits in den 90’er Jahren gestartet ist. Wichtig ist uns, Maßnahmen und Projekte der letzten Jahre vorzustellen, die tatsächlich realisiert wurden und auch seit der letzten Auszeichnung noch weiter ergänzt wurden.

Darüber hinaus liegt ein weiterer Schwerpunkt in dem Aufbau und dem Mitwirken an und in Netzwerken wie z. B. der Servicestelle „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“, denn durch ein solches Bündnis bestehen umfassende Möglichkeiten, Familien in ihren jeweiligen Lebenssituationen zu stärken.

Da den Führungskräften und insbesondere der Verwaltungsspitze bei der Umsetzung von Beruf und Familie eine besondere Verantwortung zukommt, ist es wichtig, diesen Personenkreis in der Umsetzung der familienfreundlichen Personalpolitik besonders zu stärken und zu sensibilisieren, denn Vorgesetzte, die ihren Beschäftigten Verständnis und Vertrauen für deren familiären Verpflichtungen entgegenbringen und entsprechende organisatorische Rahmenbedingungen schaffen, können mit hoher Loyalität und Einsatzbereitschaft der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter rechnen.

Die Gemeinde Hiddenhausen hat in Kooperation mit den verschiedensten Institutionen, dem Diakonieverbund Schweicheln, den Pflegestützpunkten, den Krankenkassen, dem Betriebsarzt, der Fachkraft für Arbeitssicherheit, der Unfallkasse, verschiedenen Bildungsträgern u. a. bislang viele gute Ansätze zur Familienförderung und Prävention entwickelt, die nachhaltig wirken und die es weiterhin zu verstetigen gilt bzw. den geänderten Bedarfen anzupassen sind.

Die Gemeinde Hiddenhausen profitiert durch die geringe Fluktuationsrate, einer hohen Mitarbeiterzufriedenheit bereits seit Jahren von den familienfreundlichen Maßnahmen. Darüber hinaus trägt die Bindung gut ausgebildeter Mitarbeiter*innen zur Leistungssicherung bei. So gibt es Teilzeitarbeitsverhältnisse z. Zt. in allen Bereichen (sowohl in Führungspositionen als auch bei männlichen Kollegen). Denn erfolgreiche Unternehmen benötigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die den Kopf frei haben für Kreativität und Engagement am Arbeitsplatz.

Darüber hinaus ist mit der Verabschiedung der Dienstvereinbarung zur Telearbeit ein weiterer Baustein zur Zeitsouveränität und Eigenverantwortung der Mitarbeiter*innen sowie zur Erhöhung der Motivation und Zufriedenheit der Mitarbeiter*innen gesetzt worden. Aber auch der Ausbau der Beratungskompetenz im Haus hinsichtlich der Beratung und Unterstützung der Kolleg*innen mit pflegebedürftigen Angehörigen kann schnell zu Lösungsmöglichkeiten führen.

 

Familienfreundliche Angebote der Gemeindeverwaltung Hiddenhausen

1. Flexible Arbeitszeit

Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit können in Absprache mit der Amtsleitung innerhalb der Zeit von 7.00 bis 18.30 Uhr selbst bestimmt werden.

Diese flexiblen Arbeitszeitregelungen ermöglichen Arbeitszeitsouveränität und Gestaltungsfreiheit für die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

2. Flexible Pausenregelung

Unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen der Arbeitszeitge­set­ze und in Absprache mit den Kollegen im Team, können Pausen je nach Bedarf flexibel gestal­tet werden.

3. Teilzeitarbeitsmodelle

In der Gemeinde gibt es eine Vielzahl individueller Arbeitszeiten, z. B. regelmäßige Stundenzahl pro Tag oder tageweise je Woche.

Teilzeit in Führungspositionen

Grundsätzlich kann Teilzeit frei vereinbart werden. Die Einrichtung eines Teilzeitarbeitsplatzes, besonders in Führungspositionen, erfordert detaillierte Absprachen zwischen Arbeitgeber, Teilzeitinteressenten und Mitarbeiter*innen.

Teilzeit und Fortbildung

Teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter*innen haben dieselben Fortbildungsmöglichkeiten wie Vollbeschäftigte. Bei internen Schulungen und dienstlichen Terminen erfolgt eine Berücksichtigung der individuellen Arbeitszeit.

Teilzeit und Ausbildung

Nach Absprache besteht die Möglichkeit, eine Ausbildung in Teilzeit zu absolvieren.

4. Bürofreie Arbeitszeit

Soweit die Anforderungen des Arbeitsplatzes es zulassen, besteht für alle in Absprache mit der jeweiligen Amtsleitung im Bedarfsfall die Möglichkeit, einen Teil der Arbeit auch zu Hause zu erledigen.

5. Telearbeit

Unter bestimmten familiären oder personalfürsorglichen Gründen wird den Beschäftigten Telearbeit in Form von alternierender Telearbeit angeboten.
Dadurch ist auch eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie möglich.

6. Kinderbetreuung

Für die Einrichtung eines Betriebskindergartens ist kein Bedarf vor­handen.

Im Einzelfall erfolgt eine Vermittlung in dienstortnahe Kinder­gärten.

In Betreuungsnotfällen besteht auch die Möglichkeit, das Kind mit zur Arbeit zu nehmen.

7. Arbeitsbefreiung

Arbeitsbefreiung nach TVöD bzw. Sonderurlaub nach SUrlV sowie Freistellung bei Pflegebedürftigkeit von Angehörigen nach Pflege(zeit)gesetz wird großzügig gehandhabt, darüber hinaus erfolgt in der Personalabteilung eine ausführliche Beratung zu der Frage.

Auch der Gewährung von unbezahltem Urlaub aus familiären Grün­den wird sehr positiv gegenübergestanden.

8. Freistellung von der Arbeit zur Pflege kranker Kinder

Berufstätige Mütter und Väter in der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zur Pflege eines kranken Kindes unter 12 Jahren.

Für Beamt*innen in NRW gilt diese Regel nicht.

Aus Gründen der Gleichbehandlung gewährt die Gemeinde Hiddenhausen Beamten und Beamtinnen eine bezahlte Freistellung zur Pflege kranker Kinder entsprechend der Regelungen für Beschäftigte in der gesetzlichen Krankenversicherung.

9. Fortbildungsangebote

Regelmäßig werden auch nicht fachbezogene Fortbildungen ermöglicht, wie z. B. Zeitmanagement, Konfliktmanagement, Umgang mit demenziell erkrankten Menschen, etc.

Darüber hinaus bieten die in der Corona-Krise eingeführten Online-Schulungen vielfältige Möglichkeiten der Fortbildung für familiär eingebundene Mitarbeiter*innen und ermöglichen auch in Zukunft Mitarbeiter*innen in Elternzeit und Pflegezeit weiter an den Fortbildungsangeboten teilzunehmen und darüber hinaus bereits während der Auszeit sich für spätere Aufgaben zu qualifizieren.

10. Führungskräfte

Führungskräften kommt bei der Umsetzung von der Vereinbarkeit von Beruf und Familie eine besondere Verantwortung zu.

Sie gewährleisten durch die Schaffung eines wertschätzenden Arbeitsklimas und das Kennen der Belastungssituationen ihrer Beschäftigten eine familienbewusste Führung.

Spezielle Führungskräfteschulungen gehören daher zu einer familienfreundlichen Personalpolitik. (Z. B. gesund Führen; Sensibilisierung der Führungskräfte für psychische Belastungen der Mitarbeiter und Burnout)

11. Gehaltsvorschuss

In der Gemeinde Hiddenhausen werden Vorschüsse aus folgenden Anlässen gewährt:

  • erstmalige Gründung eines eigenen Hausstandes
  • aus Anlass der Eheschließung
  • Zuschuss aus Anlass der Geburt eines Kindes
  • der Ehescheidung
  • Aussteuer oder Ausstattung der eigenen Kinder bei der Verheiratung
  • schwere Erkrankung und Bestattung von bedürftigen, beihilfe-rechtlich nicht berücksichtigungsfähigen Familienangehörigen

12. Mittagessen in der Mensa der Gesamtschule

Es besteht die Möglichkeit für die Mitarbeiter*innen kostengünstig in der Mensa der Olof-Palme-Gesamtschule zu essen.

13. Obst und Mineralwasser

In den Wintermonaten (Oktober bis März) erhalten alle Dienststel­len (auch die Außenstellen) kostenlose Obstlieferungen.

In den Sommermonaten wird an heißen Tagen kostenlos Mineralwasser zur Verfügung gestellt.

14. Kontakt während der Elternzeit oder Sonderurlaub

Auch während der Elternzeit oder eines Sonderurlaubes erhalten die beurlaubten Beschäftigten regelmäßige Mitarbeiter-Infos und Informationen über Stellenausschreibungen, Fortbildungen, Orga­nisationsveränderungen, Einladungen zu Gemeinschaftsveran­staltungen, etc.

Besondere Hinweise erfolgen zu den Online-Angeboten der Fortbildungsträger.

Beurlaubte Dienstkräfte erhalten im Rahmen der gesetzlichen Re­gelungen die Möglichkeit, durch Urlaubs- und Krankheitsvertretung weiterhin die Verbindung zu ihrem Beruf aufrecht zu erhalten.

15. Wiedereingliederung nach Elternzeit oder Sonderurlaub

Vor Ende der Beurlaubung werden

  • Arbeitszeitmodelle
  • mögliche Einsatzbereiche und
  • erforderliche Fortbildungsmaßnahmen

gemeinsam erörtert.

Es wird versucht, jeder Rückkehrerin/jedem Rückkehrer das Ar­beitszeitmodell zu ermöglichen, das in der jeweiligen Betreuungs­situation benötigt wird.

16. Gesundheitsmanagement

Bereits seit 2006 wird die betriebliche Gesundheitsförderung in der Gemeinde Hiddenhausen besonders nachhaltig mit dem gemein­samen Ziel von Dienststelle und Personalrat, den Gesundheitszu­stand der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde Hidden­hausen zu verbessern und zu erhalten, betrieben.

Folgende Handlungsfelder bzw. Angebote für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter existieren in der Gemeinde Hiddenhausen:

  • Regelmäßige freiwillige und anonyme Mitarbeiterbefragung zum Arbeitsplatz
  • Bildung von Gesundheitszirkeln
  • Arbeitssituationsanalysen
  • Ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen
  • Kooperation mit den Krankenkassen
  • Informations- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Rückenschulungen, Sitzschulungen, Raucherentwöhnung
  • Betriebssport, Bewegungstherapie, Hebe- und Tragetraining
  • Ergonomie-Schulungen
  • Kurse und Aktionstage zum Thema gesunde Ernährung, Kochkurse
  • Entspannungsseminare/-kurse, Stressmanagement, Zeitmanage­ment
  • Training zur Konfliktbewältigung
  • Teambildung
  • Teilnahme am Präventionsprogramm GUSI
  • Sozialer Ansprechpartner
  • Führungskräfteschulung „gesundes Führen“
  • Aufbau eines Netzwerkes zur betrieblichen Gesundheitsförde­rung
  • Verzahnung von Arbeitsschutz und betrieblicher Gesundheitsför­derung
  • Abschluss von Dienstvereinbarungen zur Gesundheitsförderung
  • Informationen zum Thema Pflege auf dem Gesundheitstag, der Personalversammlung, etc.
  • Teilnahme am Projekt „demenzfreundliche Kommune“

Angebot von Schulungen für alle Mitarbeiter*innen

  • Tai-Chi-Kurs
  • Krebspräventionsprogramm
  • Gesundheitstag zu bestimmten Themen
  • Aktion mit dem Rad zur Arbeit
  • Teilnahme Widufix-Lauf

17. Abschluss einer Dienstvereinbarung zum Sozialen Miteinander

Um das Betriebsklima zu verbessern, Konflikte produktiv zu nutzen und zu bearbeiten und negative Auswirkungen sozialer Konflikte auf einzelne zu verhindern, haben der Bürgermeister und der Per­sonalrat eine Dienstvereinbarung zum sozialen Miteinander ge­schlossen.

18. Dienstvereinbarung zur Gewaltprävention

Auch mit dem Abschluss der o. g. Dienstvereinbarung, wird den Mitarbeiter*innen signalisiert, dass Rückendeckung im Umgang mit gewaltbereiten Personen und das Wohlergehen der Mitarbeiter*innen das vorrangige Ziel sind.

Auch dadurch wird den Mitarbeiter*innen Wertschätzung und Verständnis entgegengebracht.

19. Personalentwicklungskonzept

Unter Berücksichtigung der demographischen Entwicklung in der Mitarbeiterschaft, wurde ein Personalentwicklungskonzept erstellt und laufend den veränderten Gegebenheiten angepasst.

20. Vereinbarung mit der Servicestelle VFB

Ziel ist es, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde Hid­denhausen dabei zu unterstützen, private Interessen und Fami­lienleben mit den Anforderungen der Arbeitswelt in Einklang zu bringen.

Die Servicestelle VFB steht allen Mitarbeiter*innen mit An­geboten der Hilfe bei Lösungen von privaten Problemen bzw. als Lotse in der Auswahl der Hilfsmittel und der Vermittlung zur Verfü­gung.

21. Information und Kommunikation

Durch regelmäßige Mitarbeiter-Informationen und Informationen im Intranet, wird die Möglichkeit eines andauernden Informationsflus­ses gewährleistet.

Kommunikationstraining für Führungskräfte, Teamcoaching zur Verbesserung der internen Kommunikation werden durchgeführt.

In der Gemeinde Hiddenhausen ist viel detailliertes Fachwissen zu den unterschiedlichsten Familiensituationen vorhanden, wie z. B.

  • Kinder (Mutterschutz, Erziehungsgeld, Kindergeld, Kinderbetreu­ung, etc.)
  • Pflege (Pflegeberatung, Gemeinsam statt einsam, etc.) Büro für Seniorinnen und Senioren
  • Trennung und Scheidung (Steuerrecht, Sozialberatung, Gleich­stellung, etc.)

Dieses Fachwissen steht im Bedarfsfall selbstverständlich auch allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Verfügung.

22. Arbeitsverhältnisse

Die Gemeinde Hiddenhausen schließt vorrangig Dauerarbeits­verhältnisse ab und auch die Auszubildenden werden nach Abschluss der Ausbildung in der Regel übernommen.

Ebenfalls werden in der Regel keine versicherungsfreien geringfü­gigen Beschäftigungen vereinbart.

23. Teilnahme am Präventionsprogramm GUSI

Die Gemeinde Hiddenhausen nimmt an dem Präventionsprogramm Gesundheitsförderung und Selbstregulation durch individuelle Zielanalyse – GUSI teil.

24. Stärkung der Zusammenarbeit

Durchführung von Workshops zur Stärkung der Kommunikation, Zusammenarbeit und Vertrauensbildung im Team sowie detaillierte Vorbereitung und Nachbereitung dieser Termine mit externer Unterstützung.

25. Pandemie und danach

Seit März 2020 ist unsere Welt, wie wir sie bisher dahin kannten, eine andere geworden. Enorme Anpassungsleistungen sind vor allem in der Arbeitswelt erforderlich.

Durch die Beschleunigung und Einführung neuer Formate, wie

  • flächendeckendes Homeoffice
  • zunehmende Digitalisierung
  • Veränderungen der Sitzungsstrukturen (Videokonferenzen, etc.)
  • Online-Schulungen
  • Online-Unterricht
  • verbesserte IT-Ausstattung

 hat die Digitalisierung der Arbeitswelt einen Schub bekommen, die auch in Zukunft genutzt werden soll und damit weitere Möglichkeiten zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie leistet.

26. Erfolgreiche Teilnahme am Prämiensystem der Unfallkasse in NRW in 2011, 2014 und 2018

Die Gemeinde Hiddenhausen hat dreimal erfolgreich an dem Prämiensystem „Sichere und gesunde Unternehmen“ teilgenom­men.

Hierbei wurde die Qualität der Präventionsmaßnahmen in den Bereichen

  • Leitung
  • Organisation
  • Beurteilung der Arbeitsbedingungen
  • Prozess
  • Gesundheit im Betrieb
  • Verbesserung

überprüft.

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