Sprungziele
Inhalt

Rechtsbehelfsbelehrung

Sie haben Rechte

 

Sie sind mit einer Entscheidung oder Maßnahme der Gemeinde Hiddenhausen nicht einverstanden und ein persönliches Gespräch brachte auch keine Lösung?

Dann haben Sie die Möglichkeit, unsere Entscheidung vom Verwaltungsgericht Minden überprüfen zu lassen. Wie das genau funktioniert, steht auf dem Bescheid den Sie von uns erhalten haben in der Rechtsbehelfsbelehrung.
Sinngemäß hat diese Rechtsbelfsbelehrung folgenden Inhalt:


Rechtsbehelfsbelehrung

      • Gegen einen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erheben.
      • Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Minden (Königswall 8, 32423 Minden oder Postfach 3240, 32389 Minden) schriftlich oder in elektronischer Form nach Maßgabe der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Verwaltungsgerichten und Finanzgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen – ERVVO VG/FG – vom 23.11.2005 (Gesetz- und Verordnungsblatt Nordrhein-Westfalen Seite 926) einzureichen oder mündlich zur Niederschrift des Urkundenbeamten der Geschäftsstelle zu erklären.
      • Bei schriftlicher Klageerhebung ist die Rechtsbehelfsfrist nur gewahrt, wenn die Klageschrift vor Ablauf der Monatsfrist bei Gericht eingegangen ist.
      • Wird die Klage schriftlich erhoben, so müssen Sie zwei Durchschriften Ihrer Klageschrift dem Schreiben beifügen.
      • Falls die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, so würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werde
nach oben zurück