Sprungziele
Inhalt

Waisen­rente

Wer hat Anspruch auf Waisenrente?

Eine Waisenrente erhalten nach dem Tod eines Rentenversicherten seine (ihre) Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Die Zahlung der Waisenrente kann auf Antrag bis zum 27. Lebensjahr verlängert werden

  • bei Schul- und Berufsausbildung der Waise oder
  • im Falle einer Behinderung

wenn die Waise kein anderes Einkommen hat.

Wie bekommt man Waisenrente?

  • Es muss ein Antrag gestellt werden.
  • Der Tod der Eltern allein reicht nicht aus, die Waisenrente zu bewilligen und zu zahlen.
  • Antragsberechtigt ist jeder Versicherte oder Berechtigte, der das 15. Lebensjahr vollendet hat. Auch der gesetzliche Vertreter oder ein Bevollmächtigter kann den Rentenantrag stellen.
  • Wird eine Waisenrente gleichzeitig mit dem Antrag für Witwenrente / Witwerrente gestellt, ist der Hinterbliebenenrentenantrag nur einmal auszufüllen. Die Anlagen wie Sterbeurkunde und Heiratsurkunde, sowie Versicherungsunterlagen des Verstorbenen sind nur einmal beizufügen.

Für die Bearbeitung Ihres Antrages brauchen wir folgende Unterlagen;

  • Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses der volljährigen Waise,
  • Geburtsurkunde der Waise,
  • Original-Sterbeurkunde, beglaubigte Kopie der Heiratsurkunde (Eltern),
  • Versicherungsunterlagen oder ggfs den Rentenbescheid des Verstorbenen, falls der Verstorbene Beamter/Beamtin war: das "Festsetzungsblatt über die ruhegehaltfähigen Dienstzeiten",
  • Ihre Bankverbindung,
  • die Versicherungsnummer des Verstorbenen,
  • Name und Anschrift der Krankenkasse des Verstorbenen,

Wenn die Waise schon volljährig ist werden zusätzlich noch folgende Unterlagen benötigt:

      • Bei Antragstellung durch die Mutter / den Vater auch eine Vollmacht der Waise,
      • bei Schulausbildung / Studium: Bescheinigung der über Beginn und voraussichtliches Ende der Schule / des Studiums
      • bei Berufsausbildung: Ausbildungsvertrag und Bescheinigung der Ausbildungsstätte darüber, dass die Ausbildung noch besteht,
      • Bankverbindung der Waise, falls vorhanden
      • Versicherungsnummer der Waise,
      • Angaben darüber, ob und ggf. von welcher Stelle und unter welchem Aktenzeichen die Waise Einkommen bezieht,
      • Anschrift der Krankenkasse der Waise.

Kosten

Es fallen für den Antrag keine Gebühren an.

nach oben zurück