Hinterbliebenenrente
Nach dem Tod des Versicherten erhalten seine Hinterbliebenen eine Rente, wenn die Wartezeit erfüllt ist.
Rentenberechtigt sind die Witwe oder der Witwer.
Hinterbliebenenrenten müssen beantragt werden. Die Erfüllung der Leistungsvoraussetzung allein reicht nicht aus, die jeweilige Leistung zu bewilligen und zu zahlen. Antragsberechtigt ist jeder Versicherte oder Berechtigte, der das 15. Lebensjahr vollendet hat.
Auch der gesetzliche Vertreter oder ein Bevollmächtigter kann den Rentenantrag stellen.
Für die Bearbeitung des Antrages brauchen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Original-Sterbeurkunde,
- Heiratsurkunde (Familienbuch),
- Versicherungsunterlagen oder gegebenenfalls den Rentenbescheid des Verstorbenen, falls der Verstorbene Beamter / Beamtin war: das "Festsetzungsblatt über die ruhegehaltfähigen Dienstzeiten",
- Bankverbindung,
- Versicherungsnummer des Verstorbenen und des Antragstellers,
- Name und Anschrift der Krankenkasse des Verstorbenen und des Antragstellers,
- Angaben darüber, von welcher Stelle und unter welchem Aktenzeichen der Antragsteller Einkommen bezieht.
- Angaben darüber ob und wann eine Vorschusszahlung (Sterbevierteljahr) beim Postrentendienstzentrum beantragt wurde.