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Hinter­bliebenen­rente

Witwenrente

Nach dem Tod des Versicherten erhalten seine Hinter­bliebenen eine Rente, wenn die Warte­zeit erfüllt ist.

Renten­berechtigt sind die Witwe oder der Witwer. 

Hinter­bliebenen­renten müssen beantragt werden. Die Erfüllung der Leistungs­voraus­setzung allein reicht nicht aus, die jeweilige Leistung zu bewilligen und zu zahlen. Antrags­berechtigt ist jeder Versicherte oder Berechtigte, der das 15. Lebens­jahr vollendet hat.

Auch der gesetz­liche Vertreter oder ein Bevoll­mächtigter kann den Renten­antrag stellen.

Für die Bearbeitung des Antrages brauchen wir folgende Unter­lagen von Ihnen:

  • Personalausweis oder Reise­pass
  • Original-Sterbeurkunde,
  • Heiratsurkunde (Familienbuch),
  • Versicherungs­unterlagen oder gegebenenfalls den Renten­bescheid des Verstorbenen, falls der Verstorbene Beamter / Beamtin war: das "Fest­setzungsblatt über die ruhe­gehalt­fähigen Dienst­zeiten",
  • Bankverbindung,
  • Versicherungs­nummer des Verstorbenen und des Antrag­stellers,
  • Name und Anschrift der Kranken­kasse des Verstorbenen und des Antrag­stellers,
  • Angaben darüber, von welcher Stelle und unter welchem Aktenzeichen der Antrag­steller Einkommen bezieht.
  • Angaben darüber ob und wann eine Vorschusszahlung (Sterbevierteljahr) beim Postrenten­dienst­zentrum beantragt wurde.
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