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Bildungs- und Teilhabe­paket

Bedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene haben einen Rechts­anspruch aufs Mitmachen

Das gilt

  • bei Schul­ausflügen, Klassen­fahrten und dem Mittag­essen in Schule, Hort und Kita,
  • bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen,
  • auf ein Schulbedarfs­paket,
  • auf Lern­förderung
  • und gegebenenfalls auch auf Über­nahme nicht gedeckter Schüler­fahrt­kosten.

Die Unterstützungs­angebote des Bildungs- und Teilhabe­pakets (BuT) der Bundes­regierung sollen von möglichst allen antrags­berechtigten Kindern und Jugend­lichen genutzt werden. Das Angebot reicht von der indi­viduellen Beratung bis hin zur gemein­samen Antrag­stellung zusammen mit Ihnen, den Leistungs­berechtigten.

Die Altersobergrenze liegt bei 25 Jahren, ausgenommen sind die Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit. Hier sind nur Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 18 Jahren antrags­berechtigt.

Bildung und Teilhabepaket
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