Grundsicherung
im Alter und bei Erwerbsminderung (früher Sozialhilfe)
Eine wichtige Grundlage für ein menschenwürdiges Leben, wie es uns das Grundgesetz garantiert, ist ein ausreichendes und gesichertes Einkommen.
Im Alter sichert in der Regel unser Rentenrecht diese Grundlage. Wenn aber die Rente zu gering ist oder keine andere Altersversorgung vorhanden ist, hilft das Sozialgesetzbuch XII.
Das Sozialgesetzbuch XII sichert jede Person ein Recht auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zu.
Voraussetzungen:
- Die Person kann nicht aus eigenem Vermögen den Lebensunterhalt bestreiten und
- sie kann die erforderliche Unterstützung auch nicht von anderen Unterhaltspflichtigen, zum Beispiel von ihren Angehörigen, erhalten.
Höhe und Umfang der Grundsicherung sind mit der Sozialhilfe vergleichbar. Das eigene Einkommen und Vermögen werden auf die Grundsicherung angerechnet.
Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem Informationsblatt Grundsicherung. Weitere Informationen und ein umfassendes Beratungsangebot halten wir für Sie bereit.