Grundsicherung
Ein ausreichendes und gesichertes Einkommen ist eine wichtige Grundlage für ein menschenwürdiges Leben, wie es das Grundgesetz garantiert. Im Alter sichert in der Regel das Rentenrecht diese Grundlage. Ist aber die Rente zu gering oder keine andere Altersversorgung vorhanden, greift das Sozialgesetzbuch XII. Dieses sichert jeder Person ein Recht auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zu.
Der Bezug von Grundsicherung ist dann möglich, wenn eine Person ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Vermögen bestreiten kann und sie die erforderliche Unterstützung auch nicht von anderen Unterhaltspflichtigen, zum Beispiel Angehörigen, erhält.
Höhe und Umfang der Grundsicherung sind mit der Sozialhilfe vergleichbar. Das eigene Einkommen und Vermögen werden auf die Grundsicherung angerechnet.
Mehr Infos zu diesem Thema finden Sie in unserem Informationsblatt Grundsicherung.
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