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Grundsicherung

im Alter und bei Erwerbs­minderung (früher Sozialhilfe)

Grundsicherung

Eine wichtige Grundlage für ein menschenwürdiges Leben, wie es uns das Grundgesetz garantiert, ist ein ausreichendes und gesichertes Einkommen.

Im Alter sichert in der Regel unser Rentenrecht diese Grundlage. Wenn aber die Rente zu gering ist oder keine andere Altersversorgung vorhanden ist, hilft das Sozialgesetzbuch XII.

Das Sozialgesetzbuch XII sichert jede Person ein Recht auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zu.

Voraussetzungen:

  • Die Person kann nicht aus eigenem Vermögen den Lebensunterhalt bestreiten und
  • sie kann die erforderliche Unterstützung auch nicht von anderen Unterhaltspflichtigen, zum Beispiel von ihren Angehörigen, erhalten.

Höhe und Umfang der Grund­sicherung sind mit der Sozial­hilfe ver­gleich­bar. Das eigene Einkommen und Ver­mögen werden auf die Grund­sicherung an­ge­rechnet.

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem Informations­blatt Grund­sicherung. Weitere Infor­mationen und ein um­fassendes Beratungs­angebot halten wir für Sie bereit.

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