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Elternbeiträge

Kindertages­stätten, Schule von acht bis eins oder Offener Ganztag

Wenn Ihr Kind

  • in einem Kinder­garten
  • im Offenen Ganztag oder
  • die Schule von acht bis eins

betreut wird, werden für diese Dienstleistung Eltern­beiträge fällig.

Wenn Sie Ihr Kind in einer Hiddenhauser Kindertagesstätte etc. anmelden, bekommen wir darüber eine Mitteilung von der Einrichtung, die Ihr Kind besucht.

Diese Mitteilung erhalten wir, da die Gemeinde Hiddenhausen für diese Kindertagesstätten (Frau Mattmüller) und die Offenen-Ganztagseinrichtungen (Frau Voigt) die Elternbeiträge einzieht.

Sie erhalten von uns einen Brief mit der Bitte, ein Formular auszufüllen und Ihr Einkommens nach­zuweisen. Das ist notwendig, damit wir mit diesen Informationen Ihren Elternbeitrag berechnen können.
Denn die Höhe der Elternbeiträge richtet sich nach Ihrem Einkommen!

Sie müssen uns deshalb Auskunft über folgende Einkommensarten geben:

  • positive Einkünfte aus nicht­selbstständiger Arbeit
  • positive Einkünfte aus selbständiger Arbeit, aus Gewerbe­betrieb
  • positive Einkünfte Land- und Forst­wirtschaft
  • positive Einkünfte Vermietung und Verpachtung, aus Klein­kapital­vermögen
  • sämtliche steuer­freien Einkünfte, wie Arbeits­losen­geld, Kurz­arbeiter­geld, Unterhalt­sgeld, Kranken­geld, Übergangs- und Eingliederungs­geld, Mutter­schaftsgeld, Wohngeld, Grundsicherung, Unterhalt, Rente, steuerfreier Arbeitslohn bis 450,- €

Einzelheiten sowie die genaue Höhe des Beitrages entnehmen Sie bitte dem Merkblatt für die Berechnung des Einkommens beziehungsweise der  maßgeblichen Eltern­beitrags­satzung des Kreises Herford

Erklärung zum Eltern­beitrag

Das Formular für die Erteilung eines Last­schrift-Mandates für die Zahlung der Eltern­­beiträge finden Sie in unserem Formular­­pool.

Achtung!
Verwenden Sie bitte ausschließlich Formulare aus dem Hidden­­hauser Formular­pool!

Eine Übersicht über die Betreuungseinrichtungen für Kinder in der Gemeinde Hiddenhausen finden Sie hier.

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