Elternbeiträge
Kindertagesstätten, Schule von acht bis eins oder Offener Ganztag
Wenn Ihr Kind
- in einem Kindergarten
- im Offenen Ganztag oder
- die Schule von acht bis eins
betreut wird, werden für diese Dienstleistung Elternbeiträge fällig.
Wenn Sie Ihr Kind in einer Hiddenhauser Kindertagesstätte etc. anmelden, bekommen wir darüber eine Mitteilung von der Einrichtung, die Ihr Kind besucht.
Diese Mitteilung erhalten wir, da die Gemeinde Hiddenhausen für diese Kindertagesstätten (Frau Mattmüller) und die Offenen-Ganztagseinrichtungen (Frau Voigt) die Elternbeiträge einzieht.
Sie erhalten von uns einen Brief mit der Bitte, ein Formular auszufüllen und Ihr Einkommens nachzuweisen. Das ist notwendig, damit wir mit diesen Informationen Ihren Elternbeitrag berechnen können.
Denn die Höhe der Elternbeiträge richtet sich nach Ihrem Einkommen!
Sie müssen uns deshalb Auskunft über folgende Einkommensarten geben:
- positive Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
- positive Einkünfte aus selbständiger Arbeit, aus Gewerbebetrieb
- positive Einkünfte Land- und Forstwirtschaft
- positive Einkünfte Vermietung und Verpachtung, aus Kleinkapitalvermögen
- sämtliche steuerfreien Einkünfte, wie Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Unterhaltsgeld, Krankengeld, Übergangs- und Eingliederungsgeld, Mutterschaftsgeld, Wohngeld, Grundsicherung, Unterhalt, Rente, steuerfreier Arbeitslohn bis 450,- €
Einzelheiten sowie die genaue Höhe des Beitrages entnehmen Sie bitte dem Merkblatt für die Berechnung des Einkommens beziehungsweise der maßgeblichen Elternbeitragssatzung des Kreises Herford
Das Formular für die Erteilung eines Lastschrift-Mandates für die Zahlung der Elternbeiträge finden Sie in unserem Formularpool.
Achtung!
Verwenden Sie bitte ausschließlich Formulare aus dem Hiddenhauser Formularpool!
Eine Übersicht über die Betreuungseinrichtungen für Kinder in der Gemeinde Hiddenhausen finden Sie hier.