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Rückschnitt von Bäumen und Hecken

Hecken, lebende Zäune, Gebüsche, Röhrichte und Bäume dienen vielen Tieren als Nistplatz und Unterschlupf. Sie dürfen deshalb nicht das ganze Jahr über geschnitten werden.

Das ist in der Zeit vom 01. März bis zum 30. September verboten

  • Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze innerhalb und außerhalb von Gärten abschneiden oder auf den Stock setzen.
  • Bäume außerhalb des Waldes und außerhalb von Gärten abschneiden oder auf den Stock setzen.

Das ist innerhalb der Schutzfrist zulässig

  • Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.
    Bäume, die in Gärten stehen, fallen nicht unter die Schutzfrist.
  • Bei zugelassenen Baumaßnahmen darf Gehölzbewuchs nur in geringem Umfang und nur dann beseitigt werden, wenn dies für die Verwirklichung des Vorhabens erforderlich ist.
    Dabei dürfen keine geschützten Tierarten getötet werden.

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