Denkmalschutz
Eigentümer und Eigentümerinnen eines Baudenkmales müssen vor Ausführung von denkmalpflegerischen Renovierungsarbeiten einen Erlaubnisbescheid beantragen.
Für Renovierungsmaßnahmen können Zuschüsse gewährt werden.
Wir stellen zusätzlich eine Bescheinigung über die denkmalpflegerischen Aufwendungen für das Finanzamt aus.
Kosten:
Für die Bearbeitung des Antrages entstehen Ihnen keine Kosten.
Es genügt ein formloser Antrag, dem Sie jedoch einen detaillierten Kostenvoranschlag über über die geplanten Renovierungsmaßnahmen beifügen müssen.