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Denkmalschutz

Eigentümer und Eigentümerinnen eines Bau­denkmales müssen vor Aus­führung von denkmal­pflegerischen Renovierungs­arbeiten einen Erlaubnis­bescheid be­antragen.

Für Renovierungs­maßnahmen können Zuschüsse gewährt werden.

Wir stellen zusätzlich eine Bescheinigung über die denkmal­pflegerischen Auf­wendungen für das Finanz­amt aus.

Kosten:
Für die Bearbeitung des Antrages entstehen Ihnen keine Kosten.

Es genügt ein formloser Antrag, dem Sie jedoch einen detaillierten Kosten­voranschlag über über die geplanten Renovierungs­maßnahmen beifügen müssen.


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