Vaterschaft anerkennen
Sind die Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet, kann der leibliche Vater die Vaterschaft anerkennen. Dies ist bereits vor der Geburt des Kindes möglich. Jedoch muss die Mutter des Kindes in jedem Fall zustimmen, damit die Anerkennung wirksam wird.
Die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmung der Mutter müssen beurkundet werden. Dies ist möglich bei:
- Jugendamt
- Standesamt
- Notariat
Für die Beurkundung müssen nicht beide Elternteile ihre Erklärung gleichzeitig und am selben Ort abgeben. Wird die Vaterschaft zunächst nur vom Vater anerkannt, so wird diese erst mit der nachträglichen Zustimmung der Mutter wirksam.
Für die Anerkennung der Vaterschaft und Mutterschaft entstehen keine Gebühren.