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SCHLICHTEN STATT RICHTEN

Frank Horstmeier und Bernd Ehlebracht sind die Schieds­personen für den Schiedsamts­bezirk Hidden­hausen.

schlichten statt richten

Das Schieds­amt ist ein Ehren­amt.

Es wird von Schieds­frauen und –männern wahr­genommen, die für die Dauer von 5 Jahren vom Rat der Gemeinde gewählt und nach der Wahl von der Leitung des Amts­gerichts bestätigt werden. 

Die Tätigkeit von Schieds­personen umfasst die außer­gerichtliche bzw. vorgerichtliche Streit­schlichtung sowohl in bürgerlich-rechtlichen Streitig­keiten als auch den Straf­sachen, für die Schieds­personen schlichtend tätig sind:

  • kleine Meinungs­verschiedenheiten
  • Ärger mit Vermietern
  • Hausfriedensbruch
  • Nachbarschafts­streitigkeiten
  • Beleidigung
  • Körperverletzung
  • Bedrohung
  • Sachbeschädigung

Besonders bedeutsam ist dieses Amt schon deshalb, da der Gang zur Schiedsperson in vielen Fällen Voraus­setzung für eine spätere Klage vor den ordent­lichen Gerichten (Amtsgericht) ist. In vermögens­rechtlichen Streitigkeiten gilt diese Verpflichtung bis zu einem Streitwert von 600 Euro.

Die Aufgabe der Schieds­person ist es, die Schlichtung der streitenden Parteien durch einen Vergleich zu erreichen, der eine Klage über­flüssig macht. Jede Bürgerin und jeder Bürger sollte sich überlegen, ob die Streitschlichtung und damit der Weg zum Schiedsamt in den zulässigen Fällen nicht der bessere Weg ist. Denn kommt es zum Vergleich, spart man zumindest viel Nerven, Zeit und Geld. Wer eine Streitig­keit im Schieds­verfahren beilegen möchte und im Schieds­amts­bezirk Hiddenhausen wohnt, kann sich an unsere Schieds­personen wenden:

Frank Horstmeier

Schiedsmann für den Schiedsbezirk Hiddenhausen

Holtstraße 103
32120 Hiddenhausen


Bernd Ehlebracht


stellvertretender Schiedsmann für den Schiedsbezirk Hiddenhausen

Oppelner Straße 10
32120 Hiddenhausen

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