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SCHLICHTEN STATT RICHTEN

Aktuell werden die Aufgaben des Schiedsamtes durch die Schiedsperson der Stadt Enger mit wahrgenommen.
Diese ist unter der bekannten Rufnummer für Hiddenhausen, 0151 53941508, erreichbar.


Die Gemeinde Hiddenhausen sucht neue Schiedsfrau oder neuen Schiedsmann


Für den Schiedsamtsbezirk der Gemeinde Hiddenhausen ist das Schiedsamt neu zu besetzen. Spezielle Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.

Das Schiedsamt ist ein Ehrenamt und dient der vorgerichtlichen Streitschlichtung.

Die Aufgabe einer Schiedsfrau oder eines Schiedsmannes besteht darin, Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen durchzuführen. Hierzu zählen beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten aber auch leichte vorsätzliche oder fahrlässige Körperverletzung.

Im Rahmen von Schlichtungsterminen versucht die Schiedsperson, zwischen den Kontrahenten eine gütliche Einigung zu erzielen und ein gerichtliches Verfahren dadurch zu vermeiden.

Gesucht wird eine Persönlichkeit mit Lebenserfahrung, Menschenkenntnis, gutem Urteilsvermögen und einer guten Portion Geduld.

Voraussetzung für die Ausübung dieses Ehrenamtes ist die Vollendung des 25. Lebensjahres sowie ein Wohnsitz innerhalb der Gemeinde Hiddenhausen. Als Altersgrenze für die Begleitung dieses Amtes ist das 75. Lebensjahr festgelegt.

Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für dieses Ehrenamt geeignet sein, das bedeutet sie muss vertrauenswürdig sein und sollte die erforderliche Zeit für den Einsatz, den dieses Ehrenamt erfordert, aufbringen können. In zeitlicher Hinsicht sollten Sie im Schnitt ca. 10 Stunden im Monat für das Ehrenamt einplanen und die Bereitschaft mitbringen, an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen.

Beim Schiedsamt handelt es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit. Die Amtsdauer beträgt 5 Jahre. Geeignete Bewerber müssen die Befähigung zur Bekleidung von öffentlichen Ämtern besitzen und dürfen nicht unter Betreuung stehen.

Interessierte Personen mit Verhandlungsgeschick können sich bei der Gemeinde Hiddenhausen, Amt für Ordnung, Frau Beeskau, Telefon 05221-964238 oder Email I.Beeskau@Hiddenhausen.de  melden. Hier sind auch weitere Informationen zum Schiedsamt erhältlich.

20.08.2023 

Das Schieds­amt ist ein Ehren­amt.

Es wird von Schieds­frauen und –männern wahr­genommen, die für die Dauer von 5 Jahren vom Rat der Gemeinde gewählt und nach der Wahl von der Leitung des Amts­gerichts bestätigt werden. 

Die Tätigkeit von Schieds­personen umfasst die außer­gerichtliche bzw. vorgerichtliche Streit­schlichtung sowohl in bürgerlich-rechtlichen Streitig­keiten als auch den Straf­sachen, für die Schieds­personen schlichtend tätig sind:

  • kleine Meinungs­verschiedenheiten
  • Ärger mit Vermietern
  • Hausfriedensbruch
  • Nachbarschafts­streitigkeiten
  • Beleidigung
  • Körperverletzung
  • Bedrohung
  • Sachbeschädigung

Besonders bedeutsam ist dieses Amt schon deshalb, da der Gang zur Schiedsperson in vielen Fällen Voraus­setzung für eine spätere Klage vor den ordent­lichen Gerichten (Amtsgericht) ist. In vermögens­rechtlichen Streitigkeiten gilt diese Verpflichtung bis zu einem Streitwert von 600 Euro.

Die Aufgabe der Schieds­person ist es, die Schlichtung der streitenden Parteien durch einen Vergleich zu erreichen, der eine Klage über­flüssig macht. Jede Bürgerin und jeder Bürger sollte sich überlegen, ob die Streitschlichtung und damit der Weg zum Schiedsamt in den zulässigen Fällen nicht der bessere Weg ist. Denn kommt es zum Vergleich, spart man zumindest viel Nerven, Zeit und Geld. Wer eine Streitig­keit im Schieds­verfahren beilegen möchte und im Schieds­amts­bezirk Hiddenhausen wohnt, kann sich an unsere Schieds­personen wenden:

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