SCHLICHTEN STATT RICHTEN
Frank Horstmeier und Bernd Ehlebracht sind die Schiedspersonen für den Schiedsamtsbezirk Hiddenhausen.
Das Schiedsamt ist ein Ehrenamt.
Es wird von Schiedsfrauen und –männern wahrgenommen, die für die Dauer von 5 Jahren vom Rat der Gemeinde gewählt und nach der Wahl von der Leitung des Amtsgerichts bestätigt werden.
Die Tätigkeit von Schiedspersonen umfasst die außergerichtliche bzw. vorgerichtliche Streitschlichtung sowohl in bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten als auch den Strafsachen, für die Schiedspersonen schlichtend tätig sind:
- kleine Meinungsverschiedenheiten
- Ärger mit Vermietern
- Hausfriedensbruch
- Nachbarschaftsstreitigkeiten
- Beleidigung
- Körperverletzung
- Bedrohung
- Sachbeschädigung
Besonders bedeutsam ist dieses Amt schon deshalb, da der Gang zur Schiedsperson in vielen Fällen Voraussetzung für eine spätere Klage vor den ordentlichen Gerichten (Amtsgericht) ist. In vermögensrechtlichen Streitigkeiten gilt diese Verpflichtung bis zu einem Streitwert von 600 Euro.
Die Aufgabe der Schiedsperson ist es, die Schlichtung der streitenden Parteien durch einen Vergleich zu erreichen, der eine Klage überflüssig macht. Jede Bürgerin und jeder Bürger sollte sich überlegen, ob die Streitschlichtung und damit der Weg zum Schiedsamt in den zulässigen Fällen nicht der bessere Weg ist. Denn kommt es zum Vergleich, spart man zumindest viel Nerven, Zeit und Geld. Wer eine Streitigkeit im Schiedsverfahren beilegen möchte und im Schiedsamtsbezirk Hiddenhausen wohnt, kann sich an unsere Schiedspersonen wenden:
Schiedsmann für den Schiedsbezirk Hiddenhausen
Holtstraße 103
32120 Hiddenhausen
- Telefon: +49 151 53941508
- E-Mail: Schiedsperson@Hiddenhausen.de
stellvertretender Schiedsmann für den Schiedsbezirk Hiddenhausen
Oppelner Straße 10
32120 Hiddenhausen
- Telefon: +49 151 53941508
- E-Mail: Schiedsperson@Hiddenhausen.de