Schankerlaubnis
Wer vorübergehend, Getränke und Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle anbietet, benötigt hierfür eine Erlaubnis.
Die Erlaubnis ist nur dann erforderlich, wenn die Speisen und Getränke öffentlich angeboten werden. Eine Ausnahme kann nur erteilt werden, wenn ein "Brauchtumsfeuer", wie zum Beispiel ein Oster- oder Lagerfeuer, vorliegt.
Kosten
Pro Stand wird eine Gebühr von 25,00 € erhoben.
Bei mehr als 3 Tagen wird pro Stand eine Zusatzgebühr von 5,00 €, bei Sportvereinen und karikativen Organisationen 3,00 €, pro Tag erhoben.
Unterlagen
Es sind keine Unterlagen erforderlich.
Hinweise
Die Anträge müssen mindestens fünf Tage vor dem Veranstaltungsbeginn bei uns eingegangen sein.