Sie möchten VORÜBERGEHEND Getränke und Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle anbieten? Dann brauchen Sie hierfür eine Schankerlaubnis.
Die Erlaubnis ist nur dann erforderlich, wenn die Speisen und Getränke öffentlich angeboten werden.
Wichtig zu wissen:
Anträge müssen mindestens fünf Tage vor Veranstaltungsbeginn bei uns eingegangen sein.
Was kostet eine Schankerlaubnis?
Pro Stand wird eine Gebühr von 25,00 € erhoben.
Bei mehr als 3 Tagen wird pro Stand eine Zusatzgebühr von 5,00 € pro Tag fällig, bei Sportvereinen und karikativen Organisationen 3,00 € pro Tag.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Kontaktieren Sie bitte vor Antragstellung unseren Kollegen; er wird Sie beraten.