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Hunde / -haltung

Sie möchten in Hiddenhausen einen Hund halten?

Sobald Sie einen Hund im Gebiet der Gemeinde halten, sind Sie verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen die entsprechende Anzeige nach den Bestimmungen des LandesHundeGesetzes (LHundG) vornehmen. Diese Anzeige nimmt das Bürgerbüro entgegen.

Für große Hunde gilt laut § 11 Absatz 1 LHundG:

Bei der Anzeige sind folgende Nachweise bzw. Unterlagen vorzulegen:

  • Sachkundenachweis der Halterin oder des Halters
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung für den Hund
  • Mikrochip-Nummer des Hundes

Als großer Hund werden Hunde bezeichnet, die im ausgewachsenen Zustand eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von 20 kg erreichen.

Die Verwaltungsgebühr beträgt 25,00 €.

Wichtig zu wissen:

Für die Haltung von Hunden bestimmter Rassen gelten laut § 10 LHundG gesonderte Regelungen. Nähere Auskünfte hierzu erhalten Sie beim Amt für Ordnung der Gemeinde Hiddenhausen.

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