Hunde / -haltung
Hundehaltung (Anzeige nach dem Landeshundegesetz - LHundG)
Sobald Sie einen Hund im Gebiet der Gemeinde Hiddenhausen halten, müssen Sie innerhalb von 14 Tagen die entsprechende Anzeige nach den Bestimmungen des Landeshundegesetzes vornehmen.
Diese Anzeige wird im Bürgerbüro entgegen genommen.
Große Hunde - § 11 Absatz 1 LandesHundeGesetz (LHundG):
Als großer Hund werden Hunde bezeichnet, die eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von 20 kg im ausgewachsenen Zustand erreichen.
Für die Haltung dieser Hunde sind folgende Nachweise / Unterlagen bei der Anzeige vorzulegen:
- Sachkundenachweis des Halters oder der Halterin
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung für den Hund
- die Mikrochipnummer des Hundes
Verwaltungsgebühren:
25,00 €
Hinweis:
Für die Haltung von Hunden bestimmter Rassen - § 10 LHundG – gelten gesonderte Regelungen. Auskünfte hierzu erteilt das Amt für Ordnung.