Feuerwerke
Ein Feuerwerk der Kategorien III und IV (Höhen- oder Großfeuerwerk) dürfen Sie nur dann abbrennen, wenn Sie eine Erlaubnis (Genehmigung) haben.
Diese Erlaubnis können Sie beim Amt für Ordnung beantragen. Die Kosten für die Erlaubnis betragen 50,00 €.
Für den Antrag brauchen Sie:
- Anzeige für das Abbrennen eines Feuerwerke
- einen Lageplan des Abbrennortes
Ein wichtiger Hinweis
Das Amt für Ordnung muss vor der Genehmigung Ihres Antrages eine Stellungnahme des Amtes für Arbeitsschutz einholen.
Aus diesem Grund ist es notwendig, dass Sie Ihren Antrag mindestens 3 Wochen vor dem geplanten Veranstaltungstermin beim Amt für Ordnung abgeben.
Die Genehmigungspflicht gilt nur für Großfeuerwerke.
Andere Feuerwerke der Klassen I und II, zum Beispiel das herkömmliche Silvesterfeuerwerk, dürfen allerdings nur in der Silvesternacht abgebrannt werden.