Straßenbaubeiträge
Nach der Erneuerung, Erweiterung oder Verbesserung einer Straße bzw. deren Teileinrichtungen – zum Beispiel Gehwege – erhebt die Gemeinde Hiddenhausen von den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern Straßenbaubeiträge. Die gesamten Herstellungskosten werden anteilig von den Anliegerinnen und Anliegern getragen. Anlieger oder Straßenanlieger sind Personen oder Firmen, die Eigentümer oder Nutzungsberechtigte eines Grundstücks oder eines Gebäudes sind.
Über die genauen Beträge erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Hiddenhausen.
Können die Beiträge gestundet werden?
Ist es Ihnen aus finanziellen Gründen nicht möglich, den Betrag in einer Summe zu zahlen, können Sie eine Stundung in Form einer Ratenzahlung beantragen. Für die Dauer einer gewährten Stundung werden grundsätzlich Zinsen in Höhe von 0,5 % für jeden vollen Monat fällig. Der Antrag ist gebührenfrei.