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ARBEITEN AN BÖSCHUNGEN, STRASSEN- UND WEGERÄNDERN

Die Gemeinde Hiddenhausen lässt zweimal im Jahr die Böschungen, Straßengräben und Wegeränder mähen.

Die 1. Mahd des Jahres erfolgt in der zweiten Junihälfte und erstreckt sich bis Anfang Juli. Ein zweiter Mähvorgang wird im Herbst (September / Oktober) des Jahres durchgeführt.

Warum wird erst ab der zweiten Junihälfte gemäht?

Wir orientiern uns an den Empfehlungen des LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW). 

Um Bodenbrüter nicht zu gefährden  soll der erste Schnitt nicht vor dem 15. Juni erfolgen. In den Gräben und an den Wegsrändern wachsen zudem unterschiedliche Wildgräser und -blumen, die für den Erhalt der Insektenvielfalt und für den Vogelschutz wichtig sind.

Verkehrssicherheit hat Vorrang!

An den Stellen, wo durch zu hohen Bewuchs die Verkehrssicherheit beeinträchtigt wird (zum Beispiel Sichtdreiecke an Kreuzungen oder Einmündungen) wird nach Bedarf gemäht.

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