Erschließungsbeiträge
Nach der erstmaligen endgültigen Herstellung einer Straße (Erschließungsanlage) werden Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch von den Eigentümer*Innen der Anliegergrundstücke erhoben.
Über die genaue Höhe des Erschließungsbeitrages erhalten die Grundstückseigentümer einen schriftlichen Bescheid.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Hiddenhausen.
Wenn Sie den Beitrag nicht in einer Summe zahlen können, besteht die Möglichkeit der Stundung (Ratenzahlung).
Stundung der Erschließungsbeiträge
Der Erschließungsbeitrag kann auf Antrag und nach eingehender Prüfung der Einkommensverhältnisse gestundet werden, wenn der oder die Beitragspflichtige sich vorübergehend in ernsthaften Zahlungsschwierigkeiten befindet.
Für die Dauer einer gewährten Stundung sind grundsätzlich Zinsen zu erheben. Sie betragen für jeden vollen Monat 0,5 %.
Kosten:
Für diesen Antrag fallen keine Gebühren an.