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Erschließungs­bei­träge

Nach der erstmaligen end­gültigen Her­stellung einer Straße (Erschließungs­anlage) werden Erschließungs­bei­träge nach dem Bau­gesetz­buch von den Eigen­tümer*Innen der Anlieger­grund­stücke erhoben.

Über die genaue Höhe des Erschließungs­bei­trages erhalten die Grund­stücks­eigen­tümer einen schrift­lichen Bescheid.

Erschließungsbeiträge

Nähere Infor­mationen ent­nehmen Sie bitte der ­Erschließungsbei­trags­satzung der Gemeinde Hidden­hausen.

Wenn Sie den Beitrag nicht in einer Summe zahlen können, besteht die Möglich­keit der Stundung (Ratenzahlung).


Stundung der Erschließungsbeiträge

Der Erschließungsbeitrag kann auf Antrag und nach eingehender Prüfung der Einkommensverhältnisse gestundet werden, wenn der oder die Beitragspflichtige sich vorübergehend in ernsthaften Zahlungsschwierigkeiten befindet.

Für die Dauer einer gewährten Stundung sind grundsätzlich Zinsen zu erheben. Sie betragen für jeden vollen Monat 0,5 %. 

Kosten:
Für diesen Antrag fallen keine Gebühren an.


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