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Vergnügungssteuern

Für welche Arten von Vergnügungen eine Steuer zu entrichten ist, ist in der Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Hiddenhausen festgelegt. Steuerpflichtig sind zum Beispiel der Betrieb von Geldspielautomaten oder Tanzveranstaltungen.

Einzelheiten zur Höhe der Steuer, zu den Bemessungsgrundlagen, zur Meldung von Veranstaltungen oder Geldspielautomaten entnehmen Sie bitte der Vergnügungssteuersatzung oder wenden Sie sich an die zuständige Ansprechperson im Amt für Finanzwesen.


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