Wohnberechtigungsbescheinigung (WBS)
Wozu braucht man einen Wohnberechtigungsschein?
In eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung darf man nur einziehen, wenn man eine Bescheinigung über die Wohnberechtigung im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau (Wohnberechtigungsschein -WBS-) hat.
Den einkommensabhängigen WBS kann jeder für sich und seine Familie, seinen Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft oder sonstigen auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft beantragen.
Antragsberechtigt ist die Person
- die sich nicht nur vorübergehend im Bundesgebiet aufhält,
- in der Lage ist, für sich und seine Haushaltsangehörigen auf längere Dauer einen Wohnsitz und selbständigen Haushalt zu begründen
- und deren Gesamteinkommen die Einkommensgrenzen nach § 13 WFNG NRW (Gesetz zur Förderung und Nutzung für das Land Nordrhein-Westfalen) nicht übersteigen.
Der WBS wird für die Dauer eines Jahres erteilt.
Generell dauert die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines etwa 14 Tage ab Eingang des vollständigen Antrages.
Für die Bearbeitung Ihres brauchen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
- Antrag Wohnberechtigungsschein (erhältlich auch im Rathaus, Raum 014)
- einen Identitätsnachweis
Personalausweis, soweit nicht In Hiddenhausen gemeldet, eine Meldebescheinigung der entsprechenden Meldebehörde (erhältlich im zuständigen Bürgerbüro / Einwohnermeldeamt),
Pass bei ausländischen Staatsangehörigen und dessen Familienangehörigen. - Einkommensnachweise (Verdienstabrechnungen, Rentenbescheid, Arbeitslosengeldbescheid, Grundsicherungsbescheid) für die letzten 12 Monate
- Sonstige Nachweise
Im Einzelfall können weitere Nachweise erforderlich sein, damit bestimmte individuelle Lebenslagen berücksichtigt werden können, zum Beispiel Schwangerschaft, Schwerbehinderung und so weiter
Gebühren / Kosten
Der Gebührenrahmen beträgt 5 bis 20 €.
Bekommt man eine Wohnberechtigungsbescheinigung für jede Wohnungsgröße?
Angemessen im Sinne des § 18.2 WFNG NRW sind in der Regel folgende Wohnungsgrößen:
- für einen Alleinstehenden: 50 m2 Wohnfläche
- für einen Haushalt mit zwei haushaltsangehörigen Personen: 2 Wohnräume oder 65 m² Wohnfläche
- für einen Haushalt mit drei haushaltsangehörigen Personen: 3 Wohnräume oder 80 m² Wohnfläche
- für einen Haushalt mit vier haushaltsngehörigen Personen: 4 Wohnräume oder 95 m² Wohnfläche
- für jede weitere haushaltsangehörige Person erhöht sich die Wohnfläche um einen Raum oder 15 m² Wohnfläche.
Ein zusätzlicher Raum oder eine zusätzliche Wohnfläche von 15 m² kann kann in folgenden Fällen berücksichtigt werden:
- besonderer persönliche oder berufliche Bedürfnisse einer haushaltsangehörigen Person,
- eines nach der Lebenserfahrung in absehbarer Zeit zu erwartenden zusätzlichen Raumbedarfs (zum Beispiel Schwangerschaft) oder
- zur Vermeidung besonderer Härten
- jungen Ehepaaren, bei denen keiner der Ehegatten das 40. Lebensjahr vollendet hat und deren Ehe noch nicht länger als 5 Jahre besteht,
- rollstuhlfahrenden Schwerbehinderten,
- Alleinerziehenden mit einem oder mehreren Kindern ab vollendetem 6. Lebensjahr.
Wie hoch darf Ihr Einkommen sein?
Auskunft über die Verdienstgrenzen Im öffentlich geförderten Wohnungsbau erteilt das Amt für Ordnung.