Feuerwerk
Für Feuerwerke der Kategorien III und IV = Höhen- oder Großfeuerwerke gilt eine Genehmigungspflicht.
Die benötigte Genehmigung können Sie beim Amt für Ordnung beantragen.
Bitte beachten Sie: Vor Genehmigung Ihres Antrags muss das Amt für Ordnung eine Stellungnahme des Amts für Arbeitsschutz einholen. Deshalb ist es notwendig, dass Sie Ihren Antrag mindestens 3 Wochen vor dem geplanten Veranstaltungstermin stellen.
Welche Unterlagen werden für den Antrag benötigt?
- Anzeige für das Abbrennen eines Feuerwerks (bei Herrn Konrad erhältlich)
- Lageplan des Abbrennortes
Was kostet die Erlaubnis?
Die Kosten betragen 50,00 €.
Wichtig zu wissen:
Die Genehmigungspflicht gilt nur für Großfeuerwerke.
Feuerwerke der Klassen I und II, zum Beispiel das herkömmliche Silvesterfeuerwerk, dürfen allerdings nur in der Silvesternacht abgebrannt werden.