Gaststättenkonzessionen
Wer in Hiddenhausen eine Gaststätte, Schankwirtschaft oder einen Imbiss betreiben will, benötigt eine Gaststättenkonzession.
Kosten
Die Gebühren berechnen sich nach der Fläche der Gaststätte.
Der Gebührenrahmen liegt zwischen 300,00 € und 3.000,00 €.
Bei einer Gaststätte mit einer Größe von 65 m2 beträgt die Gebühr zum Beispiel 865,00 €.
Unterlagen
Wenn Sie eine Konzession beantragen wollen, müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:
- Führungszeugnis,
- Gewerbezentralregisterauszug,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes,
- Bauplan,
- Nachweis über die Teilnahme an einem Lehrgang bei der IHK gemäß § 4 Gaststätten-Gesetz,
- Gesundheitszeugnis,
- Pachtvertrag.
Hinweise
Die Gaststätte dürfen Sie erst nach Erteilung der Gaststättenkonzession eröffnen.
Bei der Übernahme einer bereits bestehenden Gaststätte kann Ihnen eine vorläufige Erlaubnis erteilt werden. Diese ist befristet. Für die Erteilung der vorläufigen Erlaubnis ist es erforderlich, dass Sie uns ein Führungszeugnis, einen Gewerbezentralregisterauszug und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlegen.