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Namenserklärungen

Ein verwitweter oder geschiedener Ehe­gatte kann durch Erklärung seinen Geburts­namen oder den Namen wieder annehmen, den er bis zur Bestimmung des Ehe­namens geführt hat.

Folgende Unter­lagen benötigen wir von Ihnen für die Änderung:

  • eine aktuelle, beglaubigte Ab­schrift aus dem Ehe­register der letzten Ehe oder eine Ehe­urkunde mit Auflösungs­vermerk
  • Ihren Personalausweis oder Reise­pass
  • Spätaussiedler sowie eingebürgerte deutsche Staatsangehörige können eine Namenserklärung abgeben.

Möchten Sie unser Standesamt persönlich aufsuchen?

In diesem Fall empfehlen wir Ihnen um unnötige Wartezeiten zu vermeiden die Vereinbarung eines Termins. 

Füllen Sie einfach das nachstehende Anmeldeformular aus und schicken Sie es ab.

Sie erhalten dann in Kürze eine Terminbestätigung per Email.

 
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