Kanalanschlussbeiträge
Zum Ersatz des durchschnittlichen Aufwandes für die Herstellung und Erweiterung der öffentlichen Abwasseranlagen sowie für den Anschluss von Gebäuden an das öffentliche Kanalnetz erhebt die Gemeinde von den Anliegern (Eigentümern des Grundstücks) einen Anschlussbeitrag.
Über den genauen Beitrag erhalten die Grundstückseigentümer einen schriftlichen Bescheid nach Abschluss der Baumaßnahme.
Der Kanalanschlußbeitrag kann auf Antrag und nach eingehender Prüfung der Einkommensverhältnisse gestundet werden, wenn der Beitragspflichtige sich vorübergehend in ernsthaften Zahlungsschwierigkeiten befindet. Für die Dauer einer gewährten Stundung sind grundsätzlich Zinsen zu erheben. Sie betragen für jeden vollen Monat 0,5 %.
Für den Antrag fallen keine Gebühren an.
Folgende Unterlagen benötigen wir von Ihnen:
- Einkommens- und Ausgabennachweise