Schulbedarf: persönliche Ausstattung finanzieren
Schulbedarf: persönliche Ausstattung finanzieren
Beschreibung
Familien mit geringem Einkommen können für ihre Kinder einen Zuschuss für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten. Ihr Kind erhält dafür jeweils zum 1. August eines Jahres pauschal 100,00 Euro und zum 1. Februar 50,00 Euro.
Was deckt das Bildungspaket ab?
Zum persönlichen Schulbedarf Ihres Kindes gehören neben der Schultasche und dem Sportzeug auch Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien, wie zum Beispiel Füller, Malstifte, Zirkel, Geodreieck und Radiergummi.
Was muss ich selbst bezahlen?
- Kosten, die über die jeweiligen Pauschalbeträge hinaus anfallen.
Unterlagen/Nachweise
Gültige Bescheide zum jeweiligen Stichtag über
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
Für 6-Jährige
- Schulbescheinigung oder
- Anmeldebestätigung oder
- Begrüßungs- oder Anmeldeschreiben der Schule
Für 16 -24-Jährige
- Schulbescheinigung
Rechtsgrundlagen
- Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII)
- Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
Links
Servicezeiten: Bildung und Teilhabe, Elterngeld
Geänderte Servicezeiten
Elterngeldstelle
montags bis donnerstags:
08:30 bis 12:00 Uhr
In dringenden Fällen außerhalb der Servicezeiten nur nach Terminvereinbarung
Bildung und Teilhabe
montags bis donnerstags:
08:30 bis 12:00 Uhr
Hinweis Randspalte BuT Schulbedarf
Erhalten Sie für Ihr Kind Leistungen nach dem SGB XII, erhalten Sie auch den Schulbedarf hierüber bei den Städten und Gemeinden.