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OFFENE GANZTAGSSCHULEN

Was bedeutet „Offener Ganztag“?

Die Offene Ganztags­grund­schule ist eine besondere Organisations­art der Grund­schule. Die Basis bildet ein fester Unter­richts­rahmen von der ersten bis zur vierten Schul­stunde. Vor dem Unter­richt können die Kinder ab ca. 6.45 Uhr betreut werden. Nach dem Unterricht schließt sich ein aus ver­bindlichen und freien Elementen bestehendes Angebot an. Hierzu zählen eine

  • Hausaufgaben­betreuung,
  • ein für alle Kinder verbindliches Mittag­essen sowie
  • Förderung in verschiedenen Bereichen.

Abgerundet wird das Angebot durch verschiedene Kurse und Projekte, zum Beispiel aus den Bereichen Sport, Kunst, Werken oder Musik. Aber auch freies Spielen und Ruhe­phasen werden berücksichtigt. Die Betreuungs­zeiten werden auf den Bedarf an den jeweiligen Schulen abge­stimmt, an unterrichts­freien Tagen sowie während der Ferien wird es eine Betreuungs­mög­lich­keit an mindestens einer Schule geben.

Die Teilnahme am offenen Ganztag ist freiwillig. Mit einer Anmeldung ist die Teilnahme an der Nachmittags­betreuung jedoch verbindlich und gilt dann für die Dauer eines Schul­jahres, das heißt 12 Monate.

Was kostet der Offene Ganztag?

Für den Besuch der Einrichtung wird von den Eltern ein monat­licher Beitrag erhoben; Einzel­heiten entnehmen Sie bitte der nachstehenden Satzung

Folgende Einrichtungen gewährleisten den „Offenen Ganztag“:

 
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