Vereinszuschüsse
Vereine in Hiddenhausen können Zuschüsse für folgende Zwecke erhalten:
- Jugendarbeit,
- Vereinsjubiläen,
- Unterhaltung vereinseigener Anlagen,
- Freizeiten und Fahrten und für
- Anschaffung von Spiel- und Sportgeräten
Wie hoch ist der Zuschuss?
Die Höhe der Zuschüsse ist verbindlich geregelt in den Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit, des Sportes und der Vereine geregelt.
Bitte beachten Sie folgende Antragsfristen:
- Anträge für die Globalzuwendung für die Jugendarbeit und für die Zuschüsse zur Unterhaltung der vereinseigenen Anlagen müssen bis zum 31. März des laufenden Jahres gestellt werden.
- Anträge für die Bezuschussung von Freizeiten, Fahrten und sonstigen Anschaffungen müssen vor Beginn gestellt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ein formloser Antrag mit Angabe der Maßnahme, für die ein Zuschuss beantragt wird.
- Bei Zuschüssen für Anschaffungen zusätzlich ein schriftlicher Kostenvoranschlag.