Amt für Zentrale Dienste
Das Amt für Zentrale Dienste ist für die innere Organisation der Gemeindeverwaltung verantwortlich. Ratsangelegenheiten, Personalmanagement und Datenverarbeitung bilden die Schwerpunkte.
Wenn Sie weitere Informationen (Aufgaben, Erreichbarkeit) benötigen, klicken Sie bitte auf die Namen der einzelnen Mitarbeiter/innen.
IT-Service Administration und Betrieb einschließlich Schulen
Telefon: 05221 964-342
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Das Amt für Zentrale Dienste ist unter anderem für folgende Aufgaben verantwortlich:
Alters- und Ehejubiläen - Wir gratulieren
Alters- und Ehejubilare
Der Bürgermeister Rolfsmeyer oder seine Stellvertreter Frau Schwannecke und Herr Steffen gratulieren Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Hiddenhausen auf Wunsch persönlich zu besonderen Ehejubiläen und Geburtstagen.
Altersjubiläen: |
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80., 90., 95. Geburtstag | Glückwunschkarte und Blumenstrauß | |
100. und jeder weitere Geburtstag | Glückwunschkarte und Präsentkorb | |
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50., 60., 65., 70., 75. Hochzeitstag: |
Glückwunschschreiben und Präsentkorb |
Wenn Sie keinen Besuch wünschen, setzen Sie sich bitte mit Frau Huckemann-Mögler in Verbindung.
Zum 100. Geburtstag und den folgenden, zur Diamantenen-, Eisernen- und Gnadenhochzeit gratuliert eine Vertreterin bzw. ein Vertreter des Kreises Herford persönlich.
Das Land NRW und der Bundespräsident verschicken Glückwunschschreiben zu folgenden Anlässen:
- zum 100. und 105. Geburtstag sowie den folgenden
- zur Eisernen- und zur Gnadenhochzeit.
Hinweis: Wenn Sie nicht wünschen, dass wir Ihr Jubiläum an die lokale Presse weitermelden, füllen Sie bitte den Antrag auf Widerspruch und Einwilligung nach dem Meldegesetz NW aus und reichen Sie ihn ausgefüllt und unterschrieben in unserem Bürgerbüro ein. |
Weitere Informationen erhalten Sie bei....
Sekretariat des Bürgermeisters
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Zusatzinformation
Datenschutz
Datenschutz bei der Gemeinde Hiddenhausen
Für den Datenschutz ist das Amt für Zentrale Dienste verantwortlich.
Wenn Sie Fragen zur Speicherung personenbezogener Daten haben, können Sie sich an Herrn Hellmann im Rathaus oder direkt an den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI) wenden.
Nähere Informationen über den LDI erhalten Sie unter https://www.ldi.nrw.de/
Weitere Informationen erhalten Sie bei....
IT-Service Administration und Betrieb
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Ehrenpatenschaften
Ehrenpatenschaften
Für das 7. Kind übernimmt der Bundespräsident auf Antrag die Ehrenpatenschaft.
Auszug aus der Leistungsbeschreibung "Ehrenpatenschaft" des Bundespräsidialamtes:"Der Bundespräsident übernimmt auf Antrag der Eltern die Ehrenpatenschaft für das siebte Kind einer Familie. Ist der Antrag für das Kind unterblieben, kann er auch für ein später geborenes Kind gestellt werden. Die Ehrenpatenschaft wird in einer Familie nur einmal übernommen. Zum Zeitªpunkt der Antragstellung müssen einschließlich des Patenkindes mindestens sieben lebende Kinder zur Familie zählen, die von denselben Eltern, derselben Mutter oder demselben Vater abstammen. Adoptivkinder sind den leiblichen Kindern gleichgestellt. Das Patenkind muss Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz sein.Für einen Antrag auf Übernahme der Ehrenpatenschaft wenden Sie sich bitte an Frau Huckmenn-Mögler. Der Antrag wird dann von uns an den Bundespräsidenten weitergeleitet.
Die Ehrenpatenschaft hat in erster Linie symbolischen Charakter. Sie ist mit der Taufpatenschaft nicht zu vergleichen. Der Bundespräsident bringt mit der Übernahme der Ehrenpatenschaft die besondere fürsorgende Verpflichtung unseres Staates für kinderreiche Familien zum Ausdruck.
Der Bundespräsident stellt nach Prüfung der Voraussetzungen eine Urkunde über die Annahme der Ehrenpatenschaft aus und lässt diese mit einem Geldgeschenk den Eltern von einem Repräsentanten der Stadt aushändigen."
Ihre Ansprechpartnerin ist .....
Sekretariat des Bürgermeisters
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