Aufgaben des Kreises Herford
Kraftfahrzeugzulassung
Dies ist eine Aufgabe, die der Kreis Herford für die Gemeinde Hiddenhausen wahrnimmt.
Nachstehend finden Sie eine Beschreibung der Dienstleistung für deren Inhalt der Kreis Herford verantwortlich ist.
Ich möchte ein fabrikneues Auto zulassen. Wie geht das?
Die Zulassung können Sie - ohne das Auto - im Straßenverkehrsamt beantragen.
Sie benötigen folgende Unterlagen:
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Zulassungsbescheinigung Teil II
- Personalausweis oder Pass des zukünftigen Halters
- Versicherungsbestätigung
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Vollmacht bei Vertretung
zusätzlich Personalausweis oder Pass des Vertreters -
Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug
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Bei Minderjährigen Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertretung und deren Ausweisdokumente
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SEPA-Lastschriftmandat - wegen des Abbuchens der Kfz.-Steuer - (in Vertretungsfällen Einzugsermächtigung des Halters)
Wichtig:
Wenn das Auto nicht vom Halter zugelassen wird, sondern beispielsweise vom Ehepartner, ist eine Vollmacht erforderlich! Die bevollmächtigte Person muss sich durch Personalausweis oder Pass ausweisen können.
Kosten:
26,90 bis 58,60 Euro
Die Gebühren können auch per ec-cash (ec-Karte mit PIN) entrichtet werden.
Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an, die Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellern erhalten.
Zuständige Dienststelle: |
Kreis Herford - Straßenverkehr Elsestraße 225 32278 Kirchlengern Telefon: 05223/988-3 Telefax: 05223/988-409 Zusatzinformation |