Das Standesamt Hiddenhausen
Willkommen im Hiddenhauser Standesamt.
Das Standesamt ist ein Teil des Amtes für Ordnung. Die Mitarbeiterinnen des Standesamtes Hiddenhausen,
sind für Sie zu den allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses persönlich und unter der Rufnummer 05221 964-133 erreichbar. Sie haben neben dem persönlichen Gespräch bei uns im Rathaus natürlich auch die Möglichkeit, die Mitarbeiterinnen des Standesamt Hiddenhausen elektronisch zu kontaktieren.Wenn Sie mit einer bestimmten Kollegin Kontakt aufnehmen wollen, klicken Sie den oben genannten Namen an. Ihnen wird dann eine individuelle Visitenkarte mit den entsprechenden Informationen angezeigt.
Das Hiddenhauser Standesamt kann Ihnen in folgenden Fällen behilflich sein:
Eheschließung (Heiraten)
Sie wollen den Bund fürs Leben schließen. Das freut uns für Sie!
Denken Sie bitte daran, dass beide Verlobte persönlich zur Anmeldung der Eheschließung erscheinen. Sollte dies aus einem dringenden Grund nicht möglich sein, muss eine Vollmacht vorgelegt werden. Zur Anmeldung der Eheschließung (für deutsche Staatsangehörige) benötigen Sie Ihre gültigen Personalausweise oder Reisepässe sowie eine aktuelle Abschrift aus dem Geburtsregister, wenn
- keine/r der Verlobten bereits verheiratet war,
- beide Verlobte volljährig sind und
- einer der Verlobten seinen Hauptwohnsitz bzw. Nebenwohnsitz in Hiddenhausen hat
Sind einzelne oder mehrere der obigen Voraussetzungen nicht erfüllt, benötigen Sie folgende Unterlagen:
Verwitwete und geschiedene Verlobte müssen zusätzlich zu den vorgenannten Unterlagen, bei Heirat nach dem 01.01.1958 in den alten Bundesländern oder bei Heirat nach dem 03.10.1990 in den neuen Bundesländern folgende Urkunden vorlegen: ,
- eine beglaubigte Abschrift des Eheregisters der letzten vorangegangene Ehe mit Auflösungsvermerk oder eine Eheurkunde mit Auflösungsvermerk.
Wenn die letzte Vorehe bereits in Hiddenhausen geschlossen wurde, sind die zuvor genannten Unterlagen nicht mitzubringen. In allen anderen Fällen müssen Sie die geforderte Eheurkunde oder die vorzulegende beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister bei dem Standesamt der Vorehe beantragen. In folgenden Fällen sollten Sie sich auf jeden Fall beim Standesamt (Ansprechpartnerinnen siehe oben) erkundigen:
- Eine/r der Verlobten besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit.
- Eine/r der Verlobten ist nicht im Bundesgebiet geboren.
- Die Verlobten haben gemeinsame Kinder.
- Eine/r der Verlobten hat mehrere Vorehen.
- Eine/r der Verlobten ist im Ausland geschieden worden.
Kosten
Für die Anmeldung der Eheschließung fallen Gebühren zwischen 50 € und 250 € an.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das
Petra Wittenberg-Knopff / Susanne Pohlmann
Rathausstraße 1
32120 Hiddenhausen
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Ehefähigkeitszeugnis
Wozu brauchen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis?
Ein Ehefähigkeitszeugnis wird ausgestellt, wenn Sie als Deutsche/r im Ausland heiraten möchten.
Durch diese Urkunde wird bescheinigt, dass einer Ehe nach deutschem Recht kein Hindernis entgegensteht. Das Ehefähigkeitszeugnis wird auf einem mehrsprachigen Vordruck ausgestellt, so dass es meist ohne Übersetzung zu verwenden ist.
Welche genauen Unterlagen für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses notwendig sind, erfragen Sie am besten telefonisch bei uns.
Weitere Informationen über Eheschließungen von Deutschen im Ausland entnehmen Sie bitte dem beigefügten Merkblatt
Kosten
Für die Anmeldung der Eheschließung fallen Gebühren zwischen 40 € und 66 € an.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das
Petra Wittenberg-Knopff / Susanne Pohlmann
Rathausstraße 1
32120 Hiddenhausen
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Einbürgerungen
Einbürgerung von Ausländern
Ausländer haben die Möglichkeit, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben (sich einbürgern zu lassen).
Diese Einbürgerung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Voraussetzung für die Einbürgerung ist ein mindestens 8-jähriger Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland.
Bei Ausländern, deren Ehegatte die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, beträgt die Mindestaufenthaltsdauer 4 Jahre, wenn die Ehe bereits seit mindestens zwei Jahren besteht.
Kosten
Die Kosten für die Einbürgerung eines Erwachsenen belaufen sich auf 255,00 €; bei minderjährigen Kindern beläuft sie sich auf 51 €.
Unterlagen
Welche Unterlagen vorgelegt werden müssen hängt vom Einzelfall ab. Es empfiehlt sich daher, vor der Antragstellung Kontakt mit uns aufzunehmen.
Hinweise
Die Gemeinde Hiddenhausen nimmt die Anträge entgegen und leitet sie an das Ordnungsamt des Kreises Herford zur Entscheidung weiter..
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das
Petra Wittenberg-Knopff / Susanne Pohlmann
Rathausstraße 1
32120 Hiddenhausen
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Urkunden
Urkunden
Das Standesamt Hiddenhausen ist für die Ausstellung von Geburtsurkunden, Sterbeurkunden und Eheurkunden (Personenstandsurkunden) zuständig.
Es können nur Urkunden von Geburten, Sterbefällen und Eheschließungen ausgestellt werden, die beim Standesamt Hiddenhausen oder beim früheren Standesamt Herford-Amt oder Herford-Hiddenhausen beurkundet worden sind.
Bitte bringen Sie für Ihre Legitimation Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
Für jede ausgestellte Urkunde wird eine Gebühr von 10 Euro, für jede weitere Durchschrift eine Gebühr von 5,00 Euro erhoben.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das
Petra Wittenberg-Knopff / Susanne Pohlmann
Rathausstraße 1
32120 Hiddenhausen
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