Amt für Ordnung
Das Amt für Ordnung ist verantwortlich für die öffentliche Ordnung und Sicherheit in Hiddenhausen. Das Bürgerbüro und das Standesamt sind Teilbereiche dieses Amtes.
Wenn Sie weitere Informationen (Aufgaben, Erreichbarkeit) benötigen, klicken Sie bitte auf die Namen der einzelnen Mitarbeiter/innen.
Allg. Ordnungsangelegenheiten / Wahlen
Telefon: 05221 964-238
Telefon: 05221 964-121
E-Mail schreiben
Beratung von Flüchtlingen (Asylbewerber*innen)
Telefon: 05221 964-223
E-Mail schreiben
Beratung von Flüchtlingen (Asylbewerber*innen)
Telefon: 05221 964-232
E-Mail schreiben
Betreuung von Asylbewerber*innen / Leistungsgewährung / Schiedswesen
Telefon: 05221 964-225
E-Mail schreiben
Feuerwehrangelegenheiten / Hunde / Parkverstöße
Telefon: 05221 964-226
E-Mail schreiben
Fundbüro - Mitarbeit bei der Betreuung von Asylbewerber*innen
Telefon: 05221 964-221
E-Mail schreiben
Das Amt für Ordnung kann Ihnen unter anderem in folgenden Fällen weiterhelfen: |
Abmeldung (Wohnsitzwechsel)
Abmeldung eines Wohnsitzes in Hiddenhausen
Sie wollen uns verlassen? Wie schade!
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und Ihren Wohnsitz in eine andere Stadt oder Gemeinde verlegen, müssen Sie sich nicht mehr bei uns abmelden.
Es reicht aus, wenn Sie sich an Ihrem neuen Wohnort anmelden.
Sie werden dann automatisch durch die neue Wohnsitzgemeinde bei uns abgemeldet.
Von dieser Regel gibt es folgende Ausnahmen:
- Sie ziehen ins Ausland
- Sie ziehen aus einer Nebenwohnung aus
Für die Abmeldung gilt die Frist von einer Woche, innerhalb der Sie Ihren Wegzug mitteilen müssen. Ihr persönliches Erscheinen nicht erforderlich. Teilen Sie uns für die Abmeldung Ihres Wohnsitzes ins Ausland bitte das Abmeldedatum und ggf. die neue Anschrift schriftlich (Brief, Fax, Mail) mit.
Seit dem 01.11.2015 gilt:
- Bei jeder an-, Um- und Abmeldung ist eine Bescheinigung Ihres Vermieters erforderlich.
- Eine Abmeldung ins Ausland ist innerhalb von zwei Wochen nach Auszug, frühestens eine Woche vor Auszug möglich.
- Die Abmeldung einer Nebenwohnung ist nur bei der der Meldebehörde der Hauptwohnung möglich.
Bitte beachten Sie unsere Informationen zu den Änderungen des Bundesmeldegesetzes.
Anmeldung eines Wohnsitzes in Hiddenhausen
Anmeldung Wohnsitz
Sie haben Sich für Hiddenhausen als Ihren neuen Wohnsitz entschieden. Herzlich willkommen!
Wenn Sie erstmalig eine Wohnung oder ein Haus beziehen, sind Sie nach dem Meldegesetz Nordrhein-Westfalen verpflichtet, sich innerhalb einer Woche in unserem Bürgerbüro anzumelden. Dies gilt auch für den sogenannten 2. Wohnsitz.
Sie müssen persönlich bei der Anmeldung erscheinen. Bei Familien (Ehepaar, Kinder bis 18 Jahre) genügt es, wenn ein Erwachsener mit den Ausweisen der anderen Familienmitglieder und Familienbuch in das Bürgerbüro kommt. Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Personalausweis und Reisepass (falls vorhanden)
- bei Kindern den Kinderreisepass und die Geburtsurkunde
- Falls Sie einen Hund haben, können Sie den auch gleich im Bürgerbüro anmelden
- falls Sie ein Kraftfahrzeug besitzen den Fahrzeugschein (nur beim Umzug innerhalb des Kreises Herford)
Falls Sie einen Hund haben, können Sie den auch gleich im Bürgerbüro anmelden.
Und wenn Sie aus dem Gebiet des Kreises Herford zu uns gezogen sind, können Sie auch gleich an Ort und Stelle Ihren Kfz-Schein umschreiben lassen.
Kosten:
Die Anmeldung ist gebührenfrei, eine evtenuelle Änderung des Fahrzeugscheines kostet 11 €.
Seit dem 01.11.2015 gilt:
- Bei jeder an-, Um- und Abmeldung ist eine Bescheinigung Ihres Vermieters erforderlich.
- Eine Abmeldung ins Ausland ist innerhalb von zwei Wochen nach Auszug, frühestens eine Woche vor Auszug möglich.
- Die Abmeldung einer Nebenwohnung ist nur bei der der Meldebehörde der Hauptwohnung möglich.
Bitte beachten Sie unsere Informationen zu den Änderungen des Bundesmeldegesetzes.
Beglaubigungen
Beglaubigungen von Schriftstücken
Kopien oder Abschriften von Schriftstücken dürfen beglaubigt werden, wenn:
- das Original von einer Behörde ausgestellt wurde oder
- die beglaubigte Kopie bei einer Behörde vorgelegt werden muss.
Ist dies nicht der Fall, wenden Sie sich bitte an einen Notar.
Eine Kopie darf nicht beglaubigt werden, wenn der ursprüngliche Zusammenhang eines Schriftstückes, das aus mehreren Blättern besteht, nicht erkennbar ist oder es sich beim Original um eine deutsche Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) handelt.
Personenstandsurkunden/Geburtsurkunden: Hierbei handelt es sich um beglaubigte Abschriften. Eine solche Abschrift können Sie nur bei dem Standesamt anfordern, dass sie ausgestellt hat.
Beglaubigungen von Unterschriften
Auch Unterschriften werden nur beglaubigt, wenn das unterschriebene Schriftstück einer Behörde vorgelegt werden soll.
Dies gilt nicht für Unterschriften ohne zugehörigen Text oder solche, die der öffentlichen Beglaubigung bedürfen (nach § 129 BGB).
Eine Unterschrift darf nur dann beglaubigt werden, wenn Sie sie in Gegenwart des Sachbearbeiters leisten.
Gebühren:
Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen |
2,60 € |
Beglaubigungen von Abschriften, Auszügen, Ablichtungen, Zeichnungen, Plänen je Seite |
4,55 € |
Bewachungsgewerbe / Sicherheitsdienste
Bewachungsgewerbe
Wer gewerbsmäßig das Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will, benötigt hierfür eine besondere Erlaubnis.
Die Kosten für die Erlaubnis belaufen sich bei
- Bewachungsgewerbe für Gebäude 500,00 €
- Bewachungsgewerbe für Personen und Gebäude 1.000 €
- Bewachungsgewerbe als Kaufhausdetektiv 250,00 €
Für die Bearbeitung Ihres Antrages benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
- Führungszeugnis,
- Gewerbezentralregisterauszug, Unbedenklichkeitsbescheinigung des für den Antragsteller zuständigen Finanzamtes,
- eine Bescheinigung über die Unterrichtung nach § 34a Gewerbeordnung durch die Industrie- und Handelskammer*
- den Nachweis über eine ausreichende Haftpflichtversicherung und
- einen Lebenslauf.
* = Hinweis! In Einzelfällen kann auf die Vorlage eines Unterrichtsnachweises verzichtet werden.
Betreuung von Asylbewerber*innen / Leistungsgewährung / Schiedswesen Telefon: 05221 964-225 Telefax: 05221 2969085 Raum: 009 E-Mail schreiben Allgemeine Öffnungszeiten des Rathauses |
Brandschauen / Brandschutz
Brandschutz in Hiddenhausen
Die Brandschau dient der Feststellung brandschutztechnischer Mängel und Gefahrenquellen, sowie der Anordnung von Maßnahmen die der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorbeugen und bei einem Brand oder Unglücksfall die Rettung von Menschen und Tieren, den Schutz von Sachwerten sowie wirksame Löscharbeiten ermöglichen. Die Brandschau ist Aufgabe der Gemeinde.
Wir sind nach §6 FSHG verpflichtet in regelmäßigen Abständen eine Brandschau durchzuführen.
Brandschaupflichtig sind
- Gebäude und Einrichtungen, die in erhöhtem Maße brand- oder explosionsgefährdet sind oder
- in denen bei Ausbruch eines Brandes
- oder einer Explosion eine große Anzahl von Personen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind.
Durch die Brandschau soll festgestellt werden, ob
- bei der baulichen Anlage der Entstehung und Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird,
- die Voraussetzungen für die Selbstrettung der gefährdeten Personen gegeben sind,
- die Menschenrettung durch die Feuerwehr möglich ist,
- die Löschwasser- und Löschmittelversorgung gesichert ist und
- ausreichende Zugangs- bzw. Zufahrtsmöglichkeiten für die Feuerwehr bestehen.
Je nach Gefährdungsgrad, spätestens jedoch nach Ablauf von 5 Jahren, muss die nächste Brandschau durchgeführt werden.
Der Termin der Brandschau wird dem Gebäudeeigentümer oder Betreiber schriftlich mitgeteilt.
Weitere Informationen zum Thema "Brandschutz" finden Sie auf den Seiten der Hiddenhauser Feuerwehr.
Unter dem nachstehenden Link finden Sie die
Anschlussbedingungen von nichtöffentlicher Brandmeldeanlagen an die Übertragungsanlage der Feuerwehr Hiddenhausen
Brandschauen
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Zusatzinformation
Eheschließung (Heiraten)
Sie wollen den Bund fürs Leben schließen. Das freut uns für Sie!
Denken Sie bitte daran, dass beide Verlobte persönlich zur Anmeldung der Eheschließung erscheinen. Sollte dies aus einem dringenden Grund nicht möglich sein, muss eine Vollmacht vorgelegt werden. Zur Anmeldung der Eheschließung (für deutsche Staatsangehörige) benötigen Sie Ihre gültigen Personalausweise oder Reisepässe sowie eine aktuelle Abschrift aus dem Geburtsregister, wenn
- keine/r der Verlobten bereits verheiratet war,
- beide Verlobte volljährig sind und
- einer der Verlobten seinen Hauptwohnsitz bzw. Nebenwohnsitz in Hiddenhausen hat
Sind einzelne oder mehrere der obigen Voraussetzungen nicht erfüllt, benötigen Sie folgende Unterlagen:
Verwitwete und geschiedene Verlobte müssen zusätzlich zu den vorgenannten Unterlagen, bei Heirat nach dem 01.01.1958 in den alten Bundesländern oder bei Heirat nach dem 03.10.1990 in den neuen Bundesländern folgende Urkunden vorlegen: ,
- eine beglaubigte Abschrift des Eheregisters der letzten vorangegangene Ehe mit Auflösungsvermerk oder eine Eheurkunde mit Auflösungsvermerk.
Wenn die letzte Vorehe bereits in Hiddenhausen geschlossen wurde, sind die zuvor genannten Unterlagen nicht mitzubringen. In allen anderen Fällen müssen Sie die geforderte Eheurkunde oder die vorzulegende beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister bei dem Standesamt der Vorehe beantragen. In folgenden Fällen sollten Sie sich auf jeden Fall beim Standesamt (Ansprechpartnerinnen siehe oben) erkundigen:
- Eine/r der Verlobten besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit.
- Eine/r der Verlobten ist nicht im Bundesgebiet geboren.
- Die Verlobten haben gemeinsame Kinder.
- Eine/r der Verlobten hat mehrere Vorehen.
- Eine/r der Verlobten ist im Ausland geschieden worden.
Kosten
Für die Anmeldung der Eheschließung fallen Gebühren zwischen 50 € und 250 € an.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das
Petra Wittenberg-Knopff / Susanne Pohlmann
Rathausstraße 1
32120 Hiddenhausen
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Ehefähigkeitszeugnis
Wozu brauchen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis?
Ein Ehefähigkeitszeugnis wird ausgestellt, wenn Sie als Deutsche/r im Ausland heiraten möchten.
Durch diese Urkunde wird bescheinigt, dass einer Ehe nach deutschem Recht kein Hindernis entgegensteht. Das Ehefähigkeitszeugnis wird auf einem mehrsprachigen Vordruck ausgestellt, so dass es meist ohne Übersetzung zu verwenden ist.
Welche genauen Unterlagen für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses notwendig sind, erfragen Sie am besten telefonisch bei uns.
Weitere Informationen über Eheschließungen von Deutschen im Ausland entnehmen Sie bitte dem beigefügten Merkblatt
Kosten
Für die Anmeldung der Eheschließung fallen Gebühren zwischen 40 € und 66 € an.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das
Petra Wittenberg-Knopff / Susanne Pohlmann
Rathausstraße 1
32120 Hiddenhausen
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Einbürgerungen
Einbürgerung von Ausländern
Ausländer haben die Möglichkeit, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben (sich einbürgern zu lassen).
Diese Einbürgerung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Voraussetzung für die Einbürgerung ist ein mindestens 8-jähriger Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland.
Bei Ausländern, deren Ehegatte die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, beträgt die Mindestaufenthaltsdauer 4 Jahre, wenn die Ehe bereits seit mindestens zwei Jahren besteht.
Kosten
Die Kosten für die Einbürgerung eines Erwachsenen belaufen sich auf 255,00 €; bei minderjährigen Kindern beläuft sie sich auf 51 €.
Unterlagen
Welche Unterlagen vorgelegt werden müssen hängt vom Einzelfall ab. Es empfiehlt sich daher, vor der Antragstellung Kontakt mit uns aufzunehmen.
Hinweise
Die Gemeinde Hiddenhausen nimmt die Anträge entgegen und leitet sie an das Ordnungsamt des Kreises Herford zur Entscheidung weiter..
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das
Petra Wittenberg-Knopff / Susanne Pohlmann
Rathausstraße 1
32120 Hiddenhausen
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Energiepass für Häuser
Energiepass
Bis heute liegen den meisten Mietern und Immobilienbesitzern keine Informationen über den energetischen Standard ihrer Wohnung bzw. ihres Hauses vor.
Die Eigentümer von bestehenden Gebäuden können zwischen einem „Bedarfs“- und einem „Verbrauchsausweis“ wählen.
Diese Wahlfreiheit gilt für unsanierte ältere Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten noch für eine Übergangsfrist.
Beim Neubau und bei größeren baulichen Änderungen ist grundsätzlich nur noch der Bedarfsausweis zulässig.
Beim Bedarfsausweis werden wichtige Informationen zum energetischen Zustand eines Gebäudes zusammengestellt. Aus den verschiedenen Daten werden Energiekennwerte ermittelt, die die energetische Güteklasse eines Hauses dokumentieren.
Beim Verbrauchsausweis erfolgt die Einordnung des Gebäudes mit Hilfe eines Energieverbrauchkennwertes, der aus dem Energieverbrauch von drei aufeinanderfolgenden Jahren für die Beheizung und wahlweise auch für die Warmwasserbereitung ermittelt wird. Hierbei werden auch Klima, Witterung und mögliche Leerstände rechnerisch berücksichtigt.
Weitere Informationen erhalten Sie beim im Internet unter
www.energieagentur.nrw.de oder www.schornsteinfeger-owl.de/energiepass/
Jörg Luttmann
Amtsleiter Amt für Ordnung
Leistungen für Asylbewerber / Obdachlosigkeit
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Zusatzinformation
Feuerwehreinsätze
Feuerwehreinsätze in Hiddenhausen
Die freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Hiddenhausen besteht aus zwei Löschzügen. Jeweils 1 Löschzug hat seinen Standort (Feuerwehrgerätehaus) in den Ortsteilen Eilshausen und Schweicheln-Bermbeck.Informationen über die Aktivitäten unserer freiwilligen Feuerwehr finden Sie auf den Internet-Seiten der Hiddenhauser Feuerwehr.
Die meisten Hilfeleistungen sind kostenlos!
Einige Leistungen der Feuerwerk sind gebührenpflichtig. Dazu gehört zum Beispiel eine grundlose Alarmierung der Feuerwehr oder das Entfernen von Wespennestern.
Wenn Sie wissen wollen, wann eine Leistung der Feuerwehr gebührenpflichtig ist, können Sie das in unserer Gebührensatzung nachlesen.
Feuerwehrangelegenheiten / Hunde / Parkverstöße
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Zusatzinformation
Feuerwerke
Feuerwerke in Hiddenhausen
Ein Feuerwerk der Kategorien III und IV (Höhen- oder Großfeuerwerk) dürfen Sie nur dann abbrennen, wenn Sie eine Erlaubnis (Genehmigung) haben. Diese Erlaubnis können Sie beim Amt für Ordnung beantragen.
Die Kosten für die Erlaubnis betragen 50,00 €.
Für den Antrag brauchen Sie:- Anzeige für das Abbrennen eines Feuerwerkes
- einen Lageplan des Abbrennortes
Ein wichtiger Hinweis
Das Amt für Ordnung muss vor der Genehmigung Ihres Antrages eine Stellungnahme des Amtes für Arbeitsschutz einholen. Aus diesem Grund ist es notwendig, dass Sie Ihren Antrag mindestens 3 Wochen vor dem Veranstaltungstermin beim Amt für Ordnung abgeben.
Die Genehmigungspflicht gilt nur für Großfeuerwerke.
Andere Feuerwerke der Klassen I und II, z.B. herkömmliches Silvesterfeuerwerk, dürfen allerdings nur in der Silvesternacht abgebrannt werden.
Noch Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an.....
Stv. Amtsleiterin Amt für Ordnung
Allg. Ordnungsangelegenheiten / Wahlen
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Zusatzinformation
Fischereischein
Fischerei- / Anglerschein
Wenn Sie angeln wollen, benötigen Sie einen Fischereischein.
Bevor Sie einen Fischereischein bekommen, müssen Sie zuerst die Fischereiprüfung erfolgreich ablegen. Die Fischereiprüfung wird vor der unteren Fischereibehörde (Kreis Herford) abgelegt.
Um zu dieser Prüfung zugelassen zu werden, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie müssen mindestens 13 Jahre alt sein,
- im Kreis Herford wohnen und
- den Antrag auf Erteilung eines Fischereischeines mindestens 1 Monat vor dem Prüfungstermin gestellt haben.
Die Fischereiprüfung findet zweimal im Jahr statt (Frühjahr und Herbst). Die genauen Termine werden jeweils Anfang des Jahres öffentlich bekannt gegeben.
Was kostet der Fischereischein?
Für die Erteilung dieser Erlaubnis werden folgende Gebühren fällig.
- 48 Euro für einen 5-Jahresfischereischein
- 16 Euro für einen 1-Jahresfischereischein
- 8 Euro für einen Jugendfischereischein
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an ....
Information Telefon: 05221 964-0 Telefax: 05221 964-490 Raum: Information E-Mail schreiben Zusatzinformation |
Flüchtlinge - Betreuung von Migranten
Ausländer- und leistungsrechtliche Betreuung von Flüchtlingen
(Asylsuchende)
Folgende Mitarbeiter*innen der Gemeinde Hiddenhausen gewährleisten die leistungsrechtliche Betreuung sowie die Unterbringung der in Hiddenhausen lebenden Flüchtlinge.
- Organisation der Unterbringung und Verwaltung der Unterkünfte
- Organisation der Zusammenarbeit zwischen sozialpädagogischer Betreuung, Unterbringung und Leistungsgewährung
- Betreuung von Flüchlingen und Asylbewerber*innen
Betreuung von Asylbewerber*innen / Leistungsgewährung / Schiedswesen
Telefon: 05221 964-225
E-Mail schreiben
- Leistungen im Bereich Krankenhilfe
- Abwicklung der Scheckauszahlung
Fundbüro - Mitarbeit bei der Betreuung von Asylbewerber*innen
Telefon: 05221 964-221
E-Mail schreiben
Informationen über die Beratung von Flüchtlingen in Hiddenhausen erhalten Sie unter diesem Link.
Flüchtlinge (Integrationsarbeit)
Beratung von Flüchtlingen in Hiddenhausen
Die Beratung erfolgt in der Gemeinde Hiddenhausen in der Kooperation mit der Evangelischen Jugendhilfe Schweicheln.
Die nachstehenden Mitarbeiter*innen der evangelischen Jugendhilfe übernehmen die erste Kontaktaufnahme und begleiten die Flüchtlinge in die Unterkünfte.
Sie helfen bei den ersten Integrationsschritten und bieten Unterstützungen in allen Bereichen des täglichen Lebens.
Ihre Tätigkeiten umfassen insbesondere:
Ihre Ansprechpartner*innen für weitere Fragen sind .....
Beratung von Flüchtlingen (Asylbewerber*innen)
Telefon: 05221 964-232
E-Mail schreiben
Beratung von Flüchtlingen (Asylbewerber*innen)
Telefon: 05221 964-223
E-Mail schreiben
Informationen über die Ausländer- und leistungsrechtliche Betreuung der Flüchtlinge (Asylsuchenden) in Hiddenhausen erhalten Sie unter dem nebenstehenden Link
Führerscheinangelegenheiten
Führerschein (Erstmalige Beantragung)
Dies ist eine Aufgabe, die der Kreis Herford für die Gemeinde Hiddenhausen wahrnimmt.
Nachstehend finden Sie eine Beschreibung der Dienstleistung für deren Inhalt der Kreis Herford verantwortlich ist.
Einen Führerscheinantrag können Sie im Bürgerbüro Hiddenhausen oder direkt in der Führerscheinstelle des Straßenverkehrsamtes in Kirchlengern stellen. Häufig werden sämtliche Formalitäten durch die ausbildende Fahrschule erledigt.
Notwendige Unterlagen:
Kosten:
- Personalausweis oder Reisepass
- 1 Lichtbild
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
- Personalausweis oder Reisepass
- 1 Lichtbild
- Nachweis über einen durchgeführten Erste-Hilfe-Kurs
- Bescheinigung über eine augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 Nr. 2 FeV (nicht älter als 2 Jahre)
- Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung (z. B. durch Hausarzt oder Betriebsarzt) nach Anlage 5 Nr. 1 FeV (nicht älter als 1 Jahr)
- ggf. Bescheinigung über die Grundqualifikation oder Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
- Personalausweis oder Reisepass
- 1 Lichtbild
- Nachweis über einen durchgeführten Erste-Hilfe-Kurs
- Bescheinigung über eine augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 Nr. 2 FeV (nicht älter als 2 Jahre)
- Reaktionstest/Leistungspsychologische Untersuchung bei Ersterteilung und Verlängerung ab dem 50. Lebensjahr (Anlage 5 Nr. 2 FeV)
- ggf. Bescheinigung über die Grundqualifikation oder Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
- Führungszeugnis der Belegart „O“ (beim Bürgerbüro zu beantragen)
- Ersterteilung, Erweiterung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis = 42,60 € bzw. 43,40 €
- zusätzlich bei Eintragung der Berufskraftfahrerqualifikation = 28,60 €
- Erweiterung und gleichzeitiger Umtausch einer Fahrerlaubnis = 57,90 €
Zuständige Dienststelle: |
Kreis Herford - Straßenverkehr Elsestraße 225 32278 Kirchlengern Telefon: 05223/988-3 Telefax: 05223/988-409 Zusatzinformation |
Führungszeugnisse
Führungszeugnis beantragen
Ein Führungszeugnis kann jeder beantragen, der das 14. Lebensjahr vollendet hat. Bis zum 18. Lebensjahr kann auch der gesetzliche Vertreter den Antrag stellen. Der Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses kann im Bürgerbüro der Gemeinde Hiddenhausen nur mit Vorlage des Personalausweises oder des Reisepasses gestellt werden.
Die Ausstellung des Führungszeugnisses erfolgt dann durch das Bundesamt für Justiz in Bonn.
Es gibt folgende Arten von Führungszeugnissen:
|
Beschreibung / Beantragung durch... | Zusendung vom Bundesamt für Justiz |
Besonderheiten |
NB |
für eigene Zwecke / zur Vorlage im Ausland
|
an den Bürger nach Hause | - |
OB | zur Vorlage bei einer deutschen Behörde
|
direkt an die Behörde | - |
NE | erweitertes Führungszeugnis für eigene Zwecke
|
an den Bürger nach Hause |
Achtung: Das erweiterte Führungszeugnis kann nur dann beantragt werden, wenn der Antragsteller eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorlegt, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30A Abs. 1 BZRG vorliegen. Für Personen, die eine solche Aufforderung nicht vorlegen, kann kein erweitertes Führungszeugnis ausgestellt werden. |
NG | erweitertes Führungszeugnis für eigene Zwecke
|
an den Bürger nach Hause | |
OE |
erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
|
direkt an die Behörde | |
PE |
erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde zur vorherigen Einsichtnahme beim Amtsgericht, wenn Eintragungen vorhanden sind
|
erst ans Amtsgericht (zur Einsichtnahme) und von dort weiter direkt an die Behörde | |
Außerdem gibt es noch folgende Belegarten: "NV", "OG", "PB" und "PG", fragen Sie bitte im Bürgerbüro 05221 964-333. |
Sie können ab sofort auch online ein Führungszeugnis unter www.fuehrungszeugnis.bund.de beantragen, wenn Sie über Voraussetzungen erfüllen:
|
Wichtig! Sie können das Führungszeugnis nur persönlich beantragen; bringen Sie bitte als Legitimation Ihren Personalausweis mit.
Dauer: Die Anfertigung des Führungszeugnisses durch das Bundeszentralregister und die Übersendung kann bis zu 5 Tage dauern.
Kosten: Die Gebühr für die Ausstellung eines Führungszeugnisses beträgt 13,00 €
Hinweis: Weitere Infos erhalten Sie auf der Homepage des Bundeszentralregisters.
Fundsachen
Fund- oder Verlustensachen (Fundbüro)
Das Amt für Ordnung nimmt gefundene Sachen an und verwahrt sie, bis die Person, die die Sache (Schlüssel, Ausweispapiere, Uhr, Handy etc. etc.) sich bei uns meldet.
Wenn also verloren haben, können Sie sich bei uns erkundigen, ob der Gegenstand vielleicht schon abgegeben wurde. Sie können aber auch direkt in unserem Online-Fundbüro recherchieren.
Für diese Dienstleistung werden keine Gebühren erhoben.
Ein Hinweis:
Gefundene Gegenstände werden nicht immer unmittelbar nach dem Verlust abgegeben. Im Einzelfall kann das vier bis sechs Wochen dauern.
Also fragen Sie ruhig mehrmals nach.
Fundbüro - Mitarbeit bei der Betreuung von Asylbewerber*innen
Telefon: 05221 964-221
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Gaststättenkonzessionen
Wer in Hiddenhausen eine Gaststätte, Schankwirtschaft oder einen Imbiss betreiben will, benötigt hierfür eine Gaststättenkonzession.
KostenDie Gebühren berechnen sich nach der Fläche der Gaststätte. Der Gebührenrahmen liegt zwischen 300,00 € und 3.000,00 €. Bei einer Gaststätte mit einer Größe von 65 m2 beträgt die Gebühr zum Beispiel 865,00 €.
Unterlagen
Wenn Sie eine Konzession beantragen wollen, müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:
- Führungszeugnis,
- Gewerbezentralregisterauszug,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes,
- Bauplan,
- Nachweis über die Teilnahme an einem Lehrgang bei der IHK gem § 4 GastG,
- Gesundheitszeugnis,
- Pachtvertrag.
Hinweise
Die Gaststätte darf erst nach Erteilung der Gaststättenkonzession eröffnet werden. Bei der Übernahme von bestehenden Gaststätten kann eine vorläufige Erlaubnis erteilt werden. Diese ist befristet. Für die Erteilung der vorläufigen Erlaubnis ist es erforderlich, dass das Führungszeugnis, der Gewerbezentralregisterauszug und die Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegen.
Stv. Amtsleiterin Amt für Ordnung
Allg. Ordnungsangelegenheiten / Wahlen
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Zusatzinformation
Gewerbeauskunft
Auskünfte über Gewerbebetriebe
Das Amt für Ordnung Hiddenhausen kann Ihnen Auskünfte aus dem Gewerberegister erteilen. Voraussetzung ist, dass bei Ihnen ein berechtigtes oder rechtliches Interesse vorliegt.
Kosten
Für die Gewerbeauskunft wird eine Gebühr von 20,00 € erhoben.
Unterlagen
Stichpunktartige Begründung, warum man die Auskunft benötigt (z.B. offene Geldforderungen).
Hinweise
Aus Gründen des Datenschutzes darf bei der Vorlage eines berechtigten Interesses nur über den Betriebsnamen, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit Auskunft gegeben werden. Liegt auch ein rechtliches Interesse vor, dürfen im Einzelfall auch zusätzliche Daten übermittelt werden.
Formulare
Ihre Ansprechpartnerin ist:
Stv. Amtsleiterin Amt für Ordnung
Allg. Ordnungsangelegenheiten / Wahlen
E-Mail schreiben
Zusatzinformation
Gewerbemeldungen
Gewerbeanmeldungen, -abmeldungen und ummeldungen
Wenn Sie - den selbständigen Betriebe eines Gewerbes in Hiddenhausen beginnen,
- den Gegenstand des Gewerbes wechseln oder auf Waren oder Leistungen ausdehnen, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind,
- den Betrieb innerhalb der Gemeinde Hiddenhausen verlegen,
- den Betrieb in eine andere Gemeinde verlegen oder
- den Betrieb gänzlich aufgeben, sind Sie verpflichtet, dies dem Amt für Ordnung und Umwelt der Gemeinde Hiddenhausen anzuzeigen.
Bitte beachten Sie hierbei folgendes:
Die Gemeinde Hiddenhausen ist zuständig für die im Gemeindegebiet ansässigen Gewerbebetriebe. Wohnen Sie zwar in Hiddenhausen, aber Ihre Betriebsstätte befindet sich z. B. in Bünde, so ist in diesem Fall für die Annahme der Gewerbeanzeige die Stadt Bünde zuständig. Diese Gewerbeanzeigen können nicht formlos erfolgen.
Kosten
Gewerbeanmeldung und -ummeldung 20,00 €., die Gewerbeabmeldung ist gebührenfrei.
Hinweise
Handelt es sich um eine Personengesellschaft (GdBR, OHG, KG), so muss jeder persönlich haftende Gesellschafter eine Gewerbeanzeige erstatten.
Formulare
-
Erklärung zur Gewerbeanmeldung / Gewerbeabmeldung nach § 14 Gewerbeordnung (Ausfüllassistent - Mehrsprachig)
-
Gewerbe-Abmeldung 1-fach mit Unterrichtung (Ausfüllassistent )
-
Gewerbe-Anmeldung 1-fach mit Unterrichtung (Ausfüllassistent )
-
Gewerbe-Ummeldung 1-fach mit Unterrichtung (Ausfüllassistent)
-
Gewerbemeldung - Beiblatt (Ausfüllassistent - Mehrsprachig)
Ihr Ansprechpartner ist ...
Stv. Amtsleiterin Amt für Ordnung
Allg. Ordnungsangelegenheiten / Wahlen
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Zusatzinformation
Personalausweis
Beantragung von Personalausweisen
Wenn Sie in Hiddenhausen Ihren Hauptwohnsitz haben und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie ab dem 16. Lebensjahr einen Personalausweis im Bürgerbüro Hiddenhausen beantragen. Auch für Kinder kann, auf Wunsch der Eltern, ein Personalausweis beantragt werden, hierbei ist die Einwilligungserklärung erforderlich.
Die Personalausweise werden in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Das Bürgerbüro hat keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeit, im Regelfall dauert es 2 bis 3 Wochen.
Hinweise
- Der Antrag ist persönlich zu stellen. Da wir Ihre eigenhändige Unterschrift benötigen, können Sie sich nicht vertreten lassen. Der Ausweis kann jedoch durch den Antragsteller oder einen Bevollmächtigten abgeholt werden
- Bei Namensänderungen (z.B. durch Eheschließungen) ist ein neuer Personalausweis zu beantragen
- Falls Sie Informationen benötigen, welchen Ausweis Sie für eine Auslandsreise benötigen, lassen Sie sich durch die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros beraten. Auskünfte über Einreisebestimmungen anderer Staaten sind allerdings unverbindlich. Wenn Sie mit Kindern eine Auslandsreise unternehmen, denken Sie auch an Kinderpässe.
- Weitere Informationen zu den einzelnen Urlaubsländern können im Internet nachgesehen werden (www.auswaertigesamt.de)
- Bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist der Personalausweis 6 Jahre gültig. Ab dem 24. Lebensjahr ist der Personalausweis 10 Jahre gültig.
- In Ausnahmefällen kann zusätzlich sofort ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von höchstens 3 Monaten ausgestellt werden, in diesem Fall ist eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10,00 € zu zahlen.
Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen:
- Geburtsurkunde oder Familienstammbuch
- aktuelles biometrisches Passbild (Fotomustertafel)
- Personalausweis
- Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit evtl. von den Eltern
- Einbürgerungsurkunde
- Registrierschein
- Vertriebenenausweis
- Spätaussiedlerbescheinigung
- Ausbürgerungsurkunde
- Gebühr: 28,80 € über 24. Lebensjahr / 22,80 € unter 24. Lebensjahr
Sperrmüllentsorgung
Abfallbeseitigung anmelden / Sperrmüll
Die nächste Sperrmüllabfuhr, für die sie Hausrat anmelden können, findet am Freitag, den 27. April 2018, statt.
Die Entsorgung von "sperrigem Hausrat" kann über die Sperrmüllabfuhr erfolgen.
Für die Entsorgung wird eine Kostenbeteiligung erhoben. Die Berechnung dafür erfolgt in Sperrmülleinheiten. Eine Sperrmülleinheit umfasst ca. 25 kg. Für bestimmte Teile wie Sofa, Schrank, Bettgestell, etc. besteht eine feste Einteilung, wie viele Sperrgutmarken für die Entsorgung benötigt werden.
Es können auch Kühlgeräte und Haushaltsgroßgeräte (Herde, Waschmaschinen,...) über die Sperrgutabfuhr entsorgt werden. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der beigefügten Aufstellung.
Die Sperrmüllmarken erhalten Sie im Bürgerbüro Hiddenhausen.
Kosten:
Eine Sperrmüllwertmarke kostet 4,-Euro; 10,00 Euro pro Haushaltsgroßgerätemarke.
Ein paar Hinweise:
- Mit dem Kauf der Wertmarken erfolgt die Anmeldung zur nächstmöglichen Sperrgutabfuhr. Alle 4 Wochen findet eine Sperrgutabfuhr statt.
- Es ist ratsam eine Liste über die zu entsorgenden Teile und deren ungefähre Größe mitzubringen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Abfallfibel.
Rathausstraße 1
32120 Hiddenhausen
E-Mail schreiben
Öffnungszeiten des Bürgerbüros und des Ordnungsamtes
Urkunden
Urkunden
Das Standesamt Hiddenhausen ist für die Ausstellung von Geburtsurkunden, Sterbeurkunden und Eheurkunden (Personenstandsurkunden) zuständig.
Es können nur Urkunden von Geburten, Sterbefällen und Eheschließungen ausgestellt werden, die beim Standesamt Hiddenhausen oder beim früheren Standesamt Herford-Amt oder Herford-Hiddenhausen beurkundet worden sind.
Bitte bringen Sie für Ihre Legitimation Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
Für jede ausgestellte Urkunde wird eine Gebühr von 10 Euro, für jede weitere Durchschrift eine Gebühr von 5,00 Euro erhoben.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das
Petra Wittenberg-Knopff / Susanne Pohlmann
Rathausstraße 1
32120 Hiddenhausen
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