Vorkaufsrecht an Immobilien
Bei Grundstückskaufverträgen hat die Gemeinde Hiddenhausen in bestimmten Fällen ein Vorkaufsrecht gemäß §§ 24 und 25 Baugesetzbuch sowie § 31 Denkmalschutzgesetz NRW und §§ 17 und 57 Städtebauförderungsgesetz.
Auf Antrag des Notars wird die Gemeinde um Abgabe einer Vorkaufsrechtserklärung gebeten. Besteht kein Vorkaufsrecht oder wird es nicht ausgeübt, stellt die Gemeinde eine Verzichtserklärung aus.
Diese Verzichtserklärung ist für den Erwerber oder die Erwerberin des Grundstücks gebührenpflichtig.