SONDERNUTZUNGSERLAUBNIS
Wer öffentliche Verkehrsflächen im Gebiet der Gemeinde Hiddenhausen über "den Gemeingebrauch hinaus" benutzt, benötigt hierfür eine Sondernutzungserlaubnis.
So kommt es im Rahmen von Bauvorhaben häufig vor, dass auf Gehwegen oder im Straßenbereich Baumaterialien gelagert werden müssen oder der Gehweg als Baustellenzufahrt benutzt werden soll. Auch für das Abstellen einer Mulde im Straßenbereich ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich.
Mit der Sondernutzungserlaubnis wird dem Antragsteller die Verkehrssicherungspflicht übertragen.
Kosten
10,00 €
Hinweise
Ist für die Sondernutzung die Sperrung einer Straße erforderlich, muss dafür die Genehmigung des Straßenverkehrsamtes Herford eingeholt werden.