Sondernutzung
Besondere Nutzung von Straßen und Gehwegen
Wer öffentliche Verkehrsflächen im Gebiet der Gemeinde Hiddenhausen über "den Gemeingebrauch hinaus" nutzen möchte, benötigt hierfür eine Sondernutzungserlaubnis.
Ein Beispiel: Im Rahmen von Bauvorhaben kommt es häufig vor, dass auf Gehwegen oder im Straßenbereich Baumaterialien gelagert werden müssen oder der Gehweg als Baustellenzufahrt genutzt werden soll. Hierfür ist eine Sondernutzungserlaubnis notwendig. Genauso wie für das Abstellen einer Mulde im Straßenbereich.
Wichtig: Mit der Sondernutzungserlaubnis wird dem Antragsteller die Verkehrssicherungspflicht übertragen.
Was kostet eine Sondernutzungserlaubnis?
Die Gebühr beträgt 10,00 €.
Wichtig zu wissen:
Ist für die Sondernutzung die Sperrung einer Straße erforderlich, muss dafür die Genehmigung des Straßenverkehrsamtes Herford eingeholt werden.