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Sie haben in Hiddenhausen Ihren Hauptwohnsitz und besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit? Dann können Sie einen Reisepass im Bürgerbüro beantragen.
Antragstellung
Hier ist ein persönliches Erscheinen im Bürgerbüro im Rathaus erforderlich. Bitte bringen Sie folgende Dokumente mit:
- Aktuelles Lichtbild entsprechend der verbindlichen Foto-Mustertafel. Ein Lichtbild aus dem alten Pass oder in digitaler Form kann nicht verwendet werden.
- Ausweisdokument
- Geburtsurkunde bei ledigen Personen
- Heiratsurkunde bei verheirateten, geschiedenen und verwitweten Personen
- Jugendliche unter 18 Jahren benötigen die Unterschriften der Sorgeberechtigten.
Kosten:
Die Gebühr für einen Reisepass beträgt 60,00 €; dieser Reisepass ist dann 10 Jahre gültig.
Wenn Sie jüngr als 24 Jahre sind beträgt die Gebühr 37,50 €; allerdings ist dann dieser Reisepass nur 6 Jahre gültig.
ACHTUNG! Bei Minderjährigen gilt zusätzlich:
- Das persönliche Erscheinen des Kindes mit mindestens einem Sorgeberechtigten (mit Ausweisdokument) ist erforderlich.
- Die Einverständniserklärung und Ausweiskopie des nicht erscheinenden Sorgeberechtigten muss vorgelegt werden.
(Ausnahme: die Einverständniserklärung wird nicht benötigt, wenn das Kind mit alleiniger Wohnung beim erscheinenden Sorgeberechtigten gemeldet ist) - Bei alleinigem Sorgerecht ist die Vorlage eines entsprechenden Nachweises notwendig.
Abholung des Reisepasses
Den Bearbeitungsstatus Ihres Dokumentes können Sie einsehen in unserem Bürgerservice-Portal.
Für die Abholung benötigen Sie:
- den alten Reisepass
- bei nicht persönlicher Abholung durch den Antragsteller oder die Antragstellerin benötigt die bevollmächtigte Person eine unterschriebene Vollmacht und den eigenen Ausweis um sich legitimieren zu können.
Allgemeine Hinweise
- Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 3 bis 4 Wochen.
- Brauchen Sie einen Reisepass kurzfristig, so können Sie einen Expressreisepass beantragen. Dieser hat eine Bearbeitungszeit von 72 Stunden.
Die Gebühr beträgt 92,00 € (über 24 Jahre) bzw. 69,50 € (unter 24 Jahre).
- In begründeten Einzelfällen kann ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Hierfür müssen Sie geeignete Nachweise vorlegen.
Bitte beachtenn Sie, dass der vorläufige Reisepass nicht in allen Ländern akzeptiert wird.
Der vorläufige Reisepass wird sofort ausgestellt, er ist ein Jahr gültig, die Gebühr beträgt 26,00 €.
- Informationen zu einzelnen Ländern und ihren Einreisebestimmungen finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes (www.auswaertigesamt.de).
- Wenn Sie mit Kindern eine Auslandsreise unternehmen, denken Sie bitte auch an die Ausweisdokumente für Ihre Kinder.
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