REISEGEWERBEKARTE
Eine Reisegewerbekarte ist dann erforderlich, wenn jemand gewerblich Waren an- oder verkauft, oder andere Leistungen anbietet, ohne die Kunden vorher über sein Erscheinen zu informieren. Der klassische Fall sind die so genannten Haustürgeschäfte.
Ferner benötigen Schausteller und Gewerbetreibende, die auf Märkten oder an Verkaufsständen Waren anbieten, eine Reisegewerbekarte.
Die Reisegewerbekarte ist auch dann erforderlich, wenn eine gewerbliche Niederlassung als stehendes Gewerbe angemeldet worden ist.
Die Verpflichtung zur Reisegewerbekarte kann sich auch auf Angestellte erstrecken.
Kosten
Wird die Reisegewerbekarte auf ein Jahr befristet, beträgt die Gebühr 50,00 €. Die Verlängerung für ein weiteres Jahr kostet dann wiederum 50 €. Die Gebühr für eine unbefristete Reisegewerbekarte beträgt 300,00 €.
Unterlagen
Folgende Unterlagen benötigen wir für die Ausstellung einer Reisegewerbekarte:
- Passbild
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Führungszeugnis
Formular/e
- Antrag Reisegewerbe (Ausfüllassistent - Mehrsprachig)
Hinweis!
Ob eine Verpflichtung zur Reisegewerbekarte besteht, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Wir empfehlen Ihnen, vor Antragstellung mit uns Kontakt aufzunehmen.