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ALLES WICHTIGE AUF EINEN BLICK.

Wann benötigen sie eine Reisegewerbekarte?

Eine Reisegewerbekarte ist dann erforderlich, wenn Sie gewerblich Waren an- oder verkaufen möchten oder andere Leistungen anbieten, ohne dass Sie die Kundinnen und Kunden vorher über Ihr Erscheinen informieren. Klassischer Fall sind die sogenannten Haustürgeschäfte.

Darüber hinaus benötigen auch Schausteller und Gewerbetreibende, die auf Märkten oder an Verkaufsständen Waren anbieten, eine Reisegewerbekarte.

Eine Reisegewerbekarte ist auch dann erforderlich, wenn eine gewerbliche Niederlassung als sogenanntes stehendes Gewerbe angemeldet worden ist. Die Verpflichtung zur Reisegewerbekarte kann sich auch auf Angestellte erstrecken.(?Verständnis?)

Wichtig zu wissen:

Ob eine Verpflichtung zur Reisegewerbekarte besteht, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Wir empfehlen Ihnen deshalb, vor Antragstellung mit uns Kontakt aufzunehmen.

Was kostet eine Reisegewerbekarte?

Wird die Reisegewerbekarte auf ein Jahr befristet, beträgt die Gebühr 50,00 €. Die Verlängerung für ein weiteres Jahr kostet dann wiederum 50,00 €.
Für eine unbefristete Reisegewerbekarte sind 300,00 € zu entrichten.

Welche Unterlagen werden für den Antrag benötigt?

  • Passbild
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Führungszeugnis

Das Antragsformular für eine Reisegewerbekarte finden Sie hier: Antrag Reisegewerbe (Ausfüllassistent - Mehrsprachig)

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