Personalausweis
Eine Ausweispflicht besteht in Deutschland für Personen ab dem 16. Lebensjahr. Für den Aufenthalt in Deutschland und im europäischen Ausland genügt ein Personalausweis.
Mitzubringende Unterlagen:
- aktuelles Lichtbild entsprechend der verbindlichen Foto-Mustertafel (ein Lichtbild aus dem alten Ausweis sowie in digitaler Form kann nicht verwendet werden)
- Geburtsurkunde bei ledigen Personen
- Heiratsurkunde bei verheirateten, geschiedenen und verwitweten Personen
- persönliches Erscheinen ist erforderlich
- Gebühr: 37,00 € (10 Jahre gültig) / 22,80 € (unter 24 Jahre, 6 Jahre gültig)
- Falls vorhanden: bisheriges Ausweisdokument
Besonderheit bei Kinder unter 16 Jahren:
- persönliches Erscheinen erforderlich
- persönliches Erscheinen mindestens eines Sorgeberechtigten (mit Ausweisdokument)
- Einverständniserklärung (Einverständniserklärung) und Ausweiskopie des nicht erscheinenden Sorgeberechtigten
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- Ausnahmen:
1. Wenn das Kind mit alleiniger Wohnung beim erscheinenden Sorgeberechtigten gemeldet ist.
2. Bei alleinigem Sorgerecht des erscheinenden Sorgeberechtigten
- Ausnahmen:
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Allgemeine Hinweise:
- Wenn der Ausweis kurzfristig benötigt wird, kann ein vorläufiger Personalausweis sofort ausgestellt werden. Er ist drei Monate gültig und die Gebühr beträgt 10,00 €.
- In besonderen Fällen kann eine Person von der Ausweispflicht befreit werden. Die Voraussetzungen hierfür sind in § 1 Absatz 3 Personalausweisgesetz geregelt.
- Bearbeitungszeit: in der Regel 3-4 Wochen
- Hier finden Sie die wichtigsten Infos über Ihren Personalausweis.
Abholung:
- Den Bearbeitungsstatus Ihres Dokumentes können Sie in unserem Bürgerservice-Portal einsehen.
- Unterlagen für die Abholung:
- alter Personalausweis
- bei nicht persönlicher Abholung zusätzlich: Vollmacht und den Ausweis des Bevollmächtigten
Rechtsgrundlage:
• Personalausweisgesetz
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