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MELDEREGISTER

Das Bürgerbüro darf unter bestimmten Voraussetzungen Auskünfte aus dem Melderegister erteilen. Dabei wird unterschieden zwischen einer einfachen Melderegisterauskunft und einer erweiterten Melderegisterauskunft. Rechtsgrundlage ist das Bundesmeldegesetz.

Wichtig zu wissen:

Sie können eine Melderegisteranfrage mündlich im Bürgerbüro stellen oder schriftlich. Bei schriftlichen Anfragen überweisen Sie bitte die Gebühr vorher.

Wenn Sie die Weitergabe Ihrer Daten im Rahmen der Melderegisterauskunft verhindern möchten, beantragen Sie bitte eine Auskunftssperre.


Einfache Melderegisterauskunft

Hier gilt: Die gesuchte Person muss aufgrund der mitgeteilten Angaben eindeutig festgestellt werden können. Zudem müssen Sie erklären, dass die Daten nicht für Zweck der Werbung und des Adresshandels verwendet werden.

Folgende Informationen können Sie erhalten:

  • Vor- und Familienname,
  • Doktorgrad,
  • derzeitige Anschrift und
  • eine Information, sofern die Person verstorben ist.

Die Gebühr beträgt 11,00 €.

Erweiterte Melderegisterauskunft

Hier gilt: Die gesuchte Person muss aufgrund der mitgeteilten Angaben eindeutig festgestellt werden können.

Zudem müssen Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen und erklären, dass die Daten nicht für Zweck der Werbung und des Adresshandels verwendet werden.

Folgende Informationen können Sie erhalten:

  • frühere Namen,
  • Geburtsdatum und -ort,
  • Familienstand,
  • derzeitige Staatsangehörigkeiten,
  • frühere Anschriften,
  • Einzugs- und Auszugsdatum,
  • Vor- und Familienname sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters,
  • Vor- und Familienname sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners.
  • Dazu bei verstorbenen Personen Sterbedatum und -ort.

Die Gebühr beträgt 15,00 €.



 
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