Wer als Makler, Bauträger oder Baubetreuer tätig ist, benötigt eine Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung – kurz Maklererlaubnis genannt. Dies gilt auch für die Personen, die gewerbsmäßig Vermögensanlagen vermitteln.
Was kostet eine Maklererlaubnis?
Die Gebühren betragen 500 € und 2.500 €. und werden im Einzelfall vom Ordnungsamt des Kreises Herford festgesetzt.
Welche Unterlagen werden für den Antrag benötigt?
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Führungszeugnis
- Wichtig: Bei juristischen Personen ist ein Auszug aus dem Handelsregister erforderlich.
Bitte beachten Sie:
Die Gemeinde Hiddenhausen leitet die Anträge lediglich an den Kreis Herford weiter. Bearbeitung und Entscheidung erfolgen dort.