Maklererlaubnis
Wer als Makler, Bauträger oder Baubetreuer tätig ist, benötigt eine Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung (Maklererlaubnis).
Das gleiche gilt für die Personen, die gewerbsmäßig Vermögensanlagen vermitteln.
Kosten
Die Gebühren betragen 500 € und 2.500 €. Die Gebühren werden im Einzelfall vom Kreis Herford -Ordnungsamt- festgesetzt.
Unterlagen
Folgende Unterlagen werden für den Antrag benötigt:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Führungszeugnis
- Bei juristischen Personen ist ein Auszug aus dem Handelsregister erforderlich
Bitte beachten Sie!
Die Gemeinde Hiddenhausen leitet die Anträge zum Kreis Herford weiter. Die Bearbeitung und Entscheidung erfolgt dort.