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Wer als Makler, Bauträger oder Baubetreuer tätig ist, benötigt eine Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung – kurz Maklererlaubnis genannt. Dies gilt auch für die Personen, die gewerbsmäßig Vermögensanlagen vermitteln.

Was kostet eine Maklererlaubnis?

Die Gebühren betragen 500 € und 2.500 €. und werden im Einzelfall vom Ordnungsamt des Kreises Herford festgesetzt.

Welche Unterlagen werden für den Antrag benötigt?

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Führungszeugnis
  • Wichtig: Bei juristischen Personen ist ein Auszug aus dem Handelsregister erforderlich.

Bitte beachten Sie:

Die Gemeinde Hiddenhausen leitet die Anträge lediglich an den Kreis Herford weiter. Bearbeitung und Entscheidung erfolgen dort.

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