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Großveranstaltungen

Aufgrund der Ereignisse bei der „Love-Parade 2010“ in Duisburg sind die Städte in Nordrhein-Westfalen gemäß Erlass des Innenministeriums NRW verpflichtet, für die Planung, Genehmigung und Durchführung von Großveranstaltungen im Freien einen  Ansprechpartner zu benennen.

Aufgabe dieser Stelle ist es:

  • Anträge entgegenzunehmen
  • Veranstalter zu beraten
  • den Inhalt des Genehmigungsbescheides mit anderen zu beteiligenden Stellen (unter anderem Feuerwehr, Polizei) abzustimmen
  • die entsprechenden Auflagen für die Genehmigung zusammenzufassen
  • inhaltliche und strukturelle Vorgaben für das Sicherheitskonzept zu erarbeiten und
  • die Veranstaltung bis zum Ende zu begleiten.

 

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