Bauvoranfrage stellen
Bauvoranfrage stellen
Beschreibung
Wann ist es sinnvoll, eine Bauvoranfrage zu stellen?
- Sie planen eine Errichtung eines Gebäudes.
- Sie planen die Errichtung einer baulichen Anlage.
- Sie planen die Nutzung eines Gebäudes zu verändern.
- Sie planen die Änderung eines bestehenden Gebäudes.
Sie sind sich nicht sicher sind, dass das geplante Vorhaben mit den öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften vereinbar und genehmigungsfähig ist? Dann ist die Bauvoranfrage das geeignete Mittel, um vor Einreichung eines Bauantrages die Möglichkeit einer Realisierung rechtssicher zu klären.
Unterlagen/Nachweise
Damit Ihre Bauvoranfrage bearbeitet werden kann, sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Antrag
- Beschreibung des geplanten Vorhabens
- Lageplan mit Darstellung des Vorhabens
Weitere Unterlagen sind abhängig vom Vorhaben und werden bei Bedarf nachgefordert.
Wenn Sie am digitalen Verfahren teilnehmen möchten, bitte ich um Zusendung einer Vollmacht per Post oder per Fax an die Bauaufsicht (Fax-Nummer: 05221-132499)
Rechtsgrundlagen
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Baunutzungsverordnung (BauNVO)
- Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018)
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW)
Kosten/Gebühren
Die Bearbeitung einer Bauvoranfrage ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach den Vorschriften der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. In der Regel werden 60 Prozent der üblichen Baugenehmigungsgebühr als Bearbeitungsgebühr erhoben. In einem anschließenden Baugenehmigungsverfahren wird dann die Hälfte der entstandenen Bearbeitungsgebühr für die Bauvoranfrage wieder verrechnet.