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4. Runde Lärmaktionsplanung gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie

Mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie RL 2002/49 hat die Europäische Union eine Richtlinie zur Reduktion von Schallimmissionen verabschiedet. Ähnlich wie das Bundes-Immissionsschutzgesetz zielt die Richtlinie darauf ab, schädliche Umwelteinwirkungen durch Umgebungslärm zu vermeiden und zu vermindern.

Damit werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, für bestimmte Gebiete und Schallquellen in einem vorgegebenen Zeitrahmen

  • strategische Lärmkarten zu erstellen,
  • die Öffentlichkeit über die Schallbelastungen und die damit verbundenen Wirkungen zu informieren,
  • Aktionspläne mit Lärmschutzmaßnahmen aufzustellen, wenn bestimmte, von den einzelnen Mitgliedstaaten in eigener Verantwortung festgelegte Kriterien zur Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen oder zum Schutz und Erhalt ruhiger Gebiete nicht erfüllt sind, und
  • die EU-Kommission über die Schallbelastung, die Betroffenheit der Bevölkerung und die getroffenen Maßnahmen in ihrem Hoheitsgebiet zu informieren.

Zunächst wurden Lärmkartierungen entlang von Hauptverkehrsstraßen, sprich Bundes- und Landesstraßen mit einem Aufkommen von mehr als 3 Millionen Fahrzeugen pro Jahr, vorgenommen. Für die Gemeinde Hiddenhausen existiert demzufolge die Lärmkartierung für die B 61/239 (Herforder Straße), die L 545 (Bünder Straße) und die L 712 (Engerstraße).

Die Kartierungsergebnisse hat das Büro RP Schalltechnik in dem beiliegendem Bericht zusammengefasst.

Auf der Grundlage dieser Lärmkarten sind unter Mitwirkung der Öffentlichkeit Lärmaktionspläne aufzustellen. Die Gemeinde Hiddenhausen bietet hier die Möglichkeit der Beteiligung an der Lärmaktionsplanung für die genannten Bereiche.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt in 2 Phasen.

Wir befinden uns jetzt in der 1. Phase, die am 06.12.2023, endet.

Grundlage für diese Beteiligung ist die Lärdemkartierung, die die Lärmbelastung für die erwähnten Straßen als einen 24-Stunden Pegel und einen Nachtpegel ausweist. Die Betroffenheit kann unter  https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de veröffentlichten Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen und der statistischen Daten eingesehen werden. Auf der Basis der Karten und statistischen Daten sollen Maßnahmen zur Verbesserung der Lärmsituation erarbeitet werden, wenn bestimmte Schallbelastungen ermittelt wurden (§ 47d BImSchG). Für die Ermittlung von Maßnahmen zur Verbesserung der Lärmsituation an Hauptverkehrsstraßen ist die Kommune zuständig, für die Maßnahmen an den Hauptschienenstrecken des Bundes das Eisenbahnbundesamt.

Grundsätzlich kann sich jede Person oder Institution an der Lärmaktionsplanung beteiligen. Geben Sie uns per eMail an info@hiddenhausen.de  Hinweise auf ein konkretes Lärmproblem oder machen Sie Vorschläge zur Reduzierung der Lärmbelastung. Da lediglich die  oben genannten Straßen (B61/239, L 545 und L 712) im Fokus sind, sollten sich Ihre Anmerkungen und Anregungen auf diese Bereiche beziehen.

Die Eingaben werden ausgewertet und bei dem im nächsten Schritt zu erstellendem Entwurf des Lärmaktionsplans berücksichtigt, sofern sie sich den genannten Straßen zuordnen lassen.

Dieser Entwurf wird in einigen Monaten im Rahmen der 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung vorgestellt, verknüpft mit der erneuten Möglichkeit der Stellungnahme.

Im Anschluss daran wird der Lärmaktionsplan aufgestellt, der vom Rat der Gemeinde Hiddenhausen verabschiedet und anschließend bekanntgegeben wird.

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