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KURZZEITKENNZEICHEN

Sie benötigen ein Kurzeitkennzeichen für Probe-, Prüfungs- oder Überführungsfahrten?

Für dieses Thema ist der Kreis Herford zuständig. Über den nachstehenden Link erreichen Sie die Homepage der Kreisverwaltung Herford. Bitte wenden Sie sich an die dort genannten Ansprechpersonen.

Ein Kurzzeitkennzeichen ist maximal fünf Tage gültig.

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